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26. Mai 2026 Erkan Arifi 11 Min. LesezeitAktualisiert am 8. Oktober 2026

Internetseite für Makler, Pflichten und Kosten

Seit 29.07.2026 gilt das GModG statt des GEG. Was Sie als Immobilienmakler in Anzeigen angeben müssen, was Ihre Internetseite braucht und was sie kostet.

Kurz erklärt

Eine professionelle Internetseite für Immobilienmakler braucht eine Objektübersicht mit Filter, eine eigene Seite mit Anfrageformular je Objekt, ein Angebot für Eigentümer wie eine Wertermittlung und ein Profil, das Erfahrung und Erlaubnis nach § 34c GewO zeigt. Objektsuche, Fotos und der Anruf per Fingertipp müssen auf dem Handy ohne Umweg funktionieren. Liegt ein Energieausweis vor, gehören die Energieangaben nach § 87 GModG in jede Anzeige, auch auf der eigenen Seite.

Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht, fragt vor allem Freunde und Bekannte und schaut online. In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage vom Spätsommer 2025 hatten 97 Prozent derjenigen, die in den vergangenen fünf Jahren eine Immobilie gesucht haben, den Freundes- und Bekanntenkreis gefragt. 87 Prozent nutzten digitale Kanäle, 81 Prozent Portale wie ImmoScout24, Immowelt oder Kleinanzeigen. Die Webseiten von Wohnungsunternehmen nutzten 19 Prozent, Newsletter von Maklern 10 Prozent. Über einen KI-Chatbot hatten es erst 2 Prozent versucht.

Käufer und Mieter kommen also vor allem über die Portale zum einzelnen Objekt. Ihre eigene Internetseite als Immobilienmakler hat eine andere Aufgabe. Sie soll Eigentümer überzeugen, Ihnen den Verkauf anzuvertrauen, und Käufern zeigen, wer hinter dem Inserat steht.

Brauchen Makler neben den Portalen eine eigene Webseite?

Für die Vermarktung einzelner Objekte reichen Portale oft aus, für neue Verkaufsaufträge nicht, weil Eigentümer vor dem Auftrag wissen wollen, mit wem sie es zu tun haben, und ein Inserat darüber wenig sagt.

Auf dem Portal steht Ihr Inserat neben denen der Mitbewerber, und der Betreiber legt Preise und Regeln fest. Auch an Eigentümer kommen Sie dort heran, allerdings gegen Bezahlung. ImmoScout24 zum Beispiel verkauft Maklern Verkaufsanfragen von Eigentümern, wählbar nach Region und Menge. Eine eigene Makler-Webseite bietet dagegen:

  • Eigene Darstellung. Sie entscheiden, wie Objekte, Fotos und Texte aussehen, und nicht die Vorlage des Portals.
  • Anfragen nur für Sie. Auf Ihrer Seite steht Ihr Objekt nicht direkt neben denen der Mitbewerber, und die Anfrage geht nur an Sie. Eine Gebühr je Anfrage fällt nicht an.
  • Suchmaschine als zweiter Weg. Eine Seite, die für Suchen wie „Haus verkaufen [Stadt]“ gefunden wird, bringt Besucher ohne Anzeigenkosten pro Objekt.
  • Eigentümer finden zu Ihnen. Wer verkaufen will, sucht einen Makler und kein Objekt. Auf Ihrer Seite sieht er, was Sie verkauft haben und wie Sie arbeiten.

Die Portale können Teil Ihrer Vermarktung bleiben. Die eigene Seite ersetzt auch kein Gespräch. Sie sorgt dafür, dass ein Eigentümer vor diesem Gespräch schon weiß, welche Objekte Sie verkauft haben, wie Sie arbeiten und welche Lagen Sie kennen.

Welche Funktionen braucht eine Internetseite für Immobilienmakler?

Eine professionelle Internetseite für Immobilienmakler braucht eine Objektübersicht, für jedes Objekt eine eigene Seite mit Anfrageformular, ein Angebot für Eigentümer wie eine Wertermittlung, Ihr Profil, eine Liste vermittelter Objekte und Texte zu den Lagen, die Sie kennen.

1. Objektübersicht mit Filter

Hier sieht der Besucher Ihre aktuellen Objekte, und das Titelbild entscheidet oft, ob er weiterklickt. Eine gute Übersicht hat:

  • starke Titelbilder, am besten von einem Immobilienfotografen,
  • Filter nach Objektart (Wohnung, Haus, Grundstück, Gewerbe), Preis, Ort, Zimmerzahl und Wohnfläche,
  • eine Karte mit allen Objekten, die vor allem Leuten hilft, die neu in die Gegend ziehen,
  • einen Status wie „Neu“, „Reserviert“ und „Verkauft“. Verkaufte Objekte zeigen, dass bei Ihnen etwas passiert.

2. Eine eigene Seite je Objekt

Jedes Objekt braucht eine Seite, auf der ein Interessent alles findet, was er vor einer Besichtigung wissen will.

  • Fotogalerie mit Außenansicht, allen wichtigen Räumen, Details und Umgebung. Lieber zwölf gute Bilder als dreißig dunkle.
  • 360-Grad-Rundgang, wo er sich lohnt. Er hilft Interessenten von weiter weg und siebt vor. Wer danach noch besichtigen will, meint es ernst.
  • Eckdaten und Lage. Wohnfläche, Grundstück, Zimmer, Baujahr, dazu Schulen, Einkauf, Verkehrsanbindung und die Ausstattung.
  • Grundrisse, sauber gezeichnet, gern zusätzlich in 3D.
  • Energieangaben. Liegt ein Energieausweis vor, sind sie Pflicht, auch auf Ihrer eigenen Seite. Welche Angaben genau, steht weiter unten in der Tabelle.

3. Ein Anfrageformular je Objekt

Das Formular auf der Objektseite sollte die Objektnummer automatisch mitschicken. Dann wissen Sie sofort, worum es geht. Name, E-Mail, Telefon und ein freies Nachrichtenfeld reichen für den ersten Kontakt.

4. Wertermittlung für Eigentümer

Wer verkaufen will, fragt sich zuerst, was seine Immobilie wert ist. Eine Online-Immobilienbewertung beantwortet das grob, und im Gegenzug hinterlässt der Eigentümer seine Kontaktdaten. Die Spanne reicht vom einfachen Rechner bis zur Schätzung mit Marktdaten. Am Ende des Ergebnisses steht das Angebot, den Wert in einem Gespräch genauer zu besprechen. Eine Online-Schätzung ersetzt keine Besichtigung, und das sollte auch so auf der Seite stehen.

5. Ihr Profil und Ihr Team

Beim Verkauf einer Immobilie geht es um viel Geld, also wollen Eigentümer wissen, mit wem sie es zu tun haben. Zeigen Sie echte Fotos von sich und Ihrem Team, Ihre Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, eine Verbandsmitgliedschaft etwa im IVD, Ihre Erfahrung und Ihren Schwerpunkt. Ein paar Sätze dazu, warum Sie diesen Beruf machen, sagen einem Eigentümer mehr als eine Leistungsliste.

6. Vermittelte Objekte und Kundenstimmen

Zeigen Sie, was Sie verkauft haben, ohne vertrauliche Details. Eine nüchterne Bilanz mit Ihren echten Zahlen, etwa „2025 vermittelt: [Anzahl] Objekte, im Schnitt [Wochen] Wochen bis zum Notartermin“, überzeugt mehr als ein Werbesatz. Dazu passen Stimmen von Verkäufern und Käufern, mit deren Einverständnis und wörtlich.

7. Informationen zu Stadtteilen und Lagen

Schreiben Sie über die Lagen, die Sie wirklich kennen. Welches Viertel ist für Familien gut? Wo liegen die Schulen? Wie haben sich die Preise dort entwickelt? Solche Texte helfen Käufern bei der Entscheidung und geben Google einen Grund, Ihre Seite bei Suchen nach dem Viertel zu zeigen.

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Welche Pflichtangaben gehören auf eine Makler-Webseite?

Neben Impressum und Datenschutzerklärung, die jede geschäftliche Seite braucht, gelten für Makler vor allem die Energieangaben in jeder Anzeige nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die Regeln zur Provision nach §§ 656a bis 656d BGB.

Das GModG hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die Pflicht zu den Energieangaben stand vorher ebenfalls in § 87, damals des GEG. Die Tabelle ist eine Übersicht nach dem Gesetzestext, Stand 08.10.2026, und keine Rechtsberatung. Lassen Sie die Umsetzung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

AngabeWas giltRechtsgrundlage
Energieangaben in der AnzeigeLiegt beim Aufgeben der Anzeige ein Energieausweis vor, nennt die Anzeige die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch), den Endenergiekennwert, den wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden außerdem Baujahr und Effizienzklasse. Bei Nichtwohngebäuden steht der Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom in der Anzeige. Die Pflicht trifft ausdrücklich auch Makler.§ 87 GModG
Provision beim VerkaufGilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Der Maklervertrag braucht Textform. Ist der Käufer Verbraucher, gelten außerdem Regeln zur Aufteilung. Arbeitet der Makler für beide Seiten, darf er von beiden nur gleich viel verlangen. Hat nur eine Seite ihn beauftragt, darf sie höchstens die Hälfte an die andere weitergeben, fällig erst, wenn sie ihren Anteil nachweislich gezahlt hat.§§ 656a bis 656d BGB, in Kraft seit 23.12.2020
Provision bei VermietungEs gilt das Bestellerprinzip. Vom Mieter darf der Makler nur dann Provision verlangen, wenn er die Wohnung ausschließlich wegen des Suchauftrags dieses Mieters beim Vermieter eingeholt hat.§ 2 Abs. 1a WoVermRG
Höhe der ProvisionAls Gesamtpreis angeben. Online gehört dazu der Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, zum Beispiel „3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.“§ 3 und § 6 PAngV
ImpressumNeben Name, Anschrift und Kontakt auch die zuständige Aufsichtsbehörde, weil die Maklertätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c GewO braucht.§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG
WiderrufsbelehrungSchließt ein Verbraucher den Maklervertrag nur über Formular, E-Mail oder Telefon, liegt in der Regel ein Fernabsatzvertrag vor. Dann steht ihm ein Widerrufsrecht zu, und Sie müssen darüber belehren.§ 312c, § 312g BGB
DatenschutzerklärungMuss auch erklären, was mit den Daten aus Anfrageformular, Wertermittlung und Suchauftrag geschieht.Art. 13 DSGVO
BarrierefreiheitEine reine Präsentationsseite fällt nicht darunter. Schließen Verbraucher über die Seite Verträge ab, etwa einen Maklervertrag per Online-Formular, kann das Gesetz greifen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.§ 2 Nr. 17 und Nr. 26, § 3 Abs. 3 BFSG

Ob Ihre Seite unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, können Sie mit dem BFSG-Check grob einordnen. Die allgemeinen Pflichten jeder Website erklärt der Ratgeber DSGVO-Pflichten für Websites.

Wie wird eine Maklerseite bei Google gefunden?

Eine Maklerseite wird über Suchen mit Ortsnamen wie „Haus verkaufen [Stadt]“ gefunden, und dafür braucht sie echte Inhalte zu Ihrem Gebiet und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.

Lokale Suchbegriffe

Wer einen Makler oder ein Haus sucht, tippt oft den Ort mit ein. Typisch sind „Immobilienmakler [Stadt]“, „Haus verkaufen [Stadt]“, „Wohnung kaufen [Stadtteil]“ und „Immobilienbewertung [Stadt]“. Diese Begriffe gehören in Seitentitel, Überschriften und Text der passenden Seiten. Für die Kartenansicht mit den drei Einträgen oben zählt das Unternehmensprofil. Wie Sie es pflegen, steht im Ratgeber Google-Unternehmensprofil optimieren.

Vorsicht bei einer eigenen Unterseite für jeden Stadtteil oder jede Gemeinde. Google nennt in seinen Spamrichtlinien unter den Brückenseiten zwei Fälle, die hier passen. Der eine sind Seiten für einzelne Städte oder Regionen, die Besucher nur zur selben Seite weiterleiten. Der andere sind viele fast gleiche Seiten, die eher wie eine Trefferliste wirken als wie ein geordnetes Angebot. Wir haben auf unserer eigenen Website Anfang September 2026 aus diesem Grund über 700 Ortsseiten entfernt. Eine eigene Seite lohnt sich nur für eine Lage, zu der Sie wirklich etwas zu sagen haben, etwa einen Marktbericht, aktuelle Objekte oder Ihre Erfahrung mit dem Viertel. Alles andere gehört auf eine gute Seite für Ihr ganzes Gebiet.

Ratgeber-Texte für Käufer und Verkäufer

Ein eigener Ratgeberbereich beantwortet die Fragen, die Käufer und Verkäufer ohnehin stellen, und wird dafür gefunden. Geeignete Themen sind zum Beispiel:

  • Marktbericht für Ihre Region, einmal im Jahr aktualisiert
  • Ablauf von Kauf und Verkauf, Schritt für Schritt
  • Checkliste für die Besichtigung
  • Finanzierung und Zinsentwicklung
  • Welche Renovierung sich vor dem Verkauf rechnet
  • Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Provision

Solche Texte bringen Besucher ohne laufende Anzeigenkosten, brauchen aber Monate, bis sie gefunden werden.

Wie gewinnt die Webseite Käufer und Verkäufer?

Kaufinteressenten binden Sie mit einem Suchauftrag, der sie per E-Mail über neue Objekte informiert. Eigentümer gewinnen Sie mit Seiten, die ihre Fragen zum Verkauf beantworten.

Suchaufträge mit Benachrichtigung

Interessenten legen fest, was sie suchen, und bekommen eine E-Mail, sobald ein passendes Objekt online geht. Stellen Sie neue Objekte zuerst auf Ihre Seite, erfahren Ihre Interessenten davon vor den Portalnutzern. Üblich ist, dass der Interessent die Anmeldung über einen Link in einer E-Mail bestätigt.

Seiten für verkaufswillige Eigentümer

Neben der Wertermittlung helfen Seiten, die Fragen von Eigentümern beantworten, etwa „Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?“, „Was kostet mich der Makler?“ oder „Wie lange dauert ein Verkauf in meiner Gegend?“. Wer solche Fragen stellt, denkt über einen Verkauf nach und ist für Sie der wichtigste Besucher.

Anbindung an die Maklersoftware

Verbinden Sie die Webseite mit Ihrer Maklersoftware oder Ihrem CRM. Anfragen landen dann direkt beim richtigen Objekt, und Objekte, die Sie dort pflegen, erscheinen automatisch auf der Seite. Gängige Maklerprogramme wie onOffice, FIO oder Propstack bieten dafür Schnittstellen. Der Austausch läuft oft über OpenImmo, einen gemeinsamen Standard der Branche für Immobiliendaten, oder über die Programmierschnittstelle des Anbieters. Ob sich die Anbindung lohnt, hängt davon ab, wie viele Objekte Sie gleichzeitig vermarkten.

Worauf kommt es auf dem Handy an?

Auf dem Handy müssen vor allem die Objektsuche, die Bildergalerie und der Anruf per Fingertipp ohne Umweg funktionieren.

Wer ein Exposé per E-Mail oder Messenger verschickt, muss damit rechnen, dass es auf dem Handy geöffnet wird. Große Fotos müssen deshalb schnell laden, die Telefonnummer muss anklickbar sein, und das Formular sollte mit vier Feldern auskommen. Wie schnell Ihre Seite heute lädt, zeigt der Ladezeit-Check.

Wie teste ich meine bestehende Makler-Homepage?

Testen Sie eine bestehende Makler-Homepage zuerst auf die Pflichtangaben und dann darauf, ob eine Anfrage vom Handy aus ohne Umweg bei Ihnen ankommt.

Pflichtangaben

  • Öffnen Sie drei Objektanzeigen, für die ein Energieausweis vorliegt. Jede nennt Art des Ausweises, Endenergiekennwert, Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse. Steht dort noch „nach GEG“, ändern Sie den Verweis auf das GModG.
  • Das Impressum nennt die Aufsichtsbehörde für Ihre Erlaubnis nach § 34c GewO.
  • Die Provision steht als Gesamtpreis da, mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist.
  • Kann ein Verbraucher den Maklervertrag über ein Formular auf der Seite schließen, steht dort eine Widerrufsbelehrung.
  • Die Datenschutzerklärung nennt jedes Formular, das Sie anbieten, also Anfrage, Wertermittlung und Suchauftrag. Fehlt eines davon, ergänzen Sie den Abschnitt.

Anfrage vom Handy

  • Schicken Sie sich selbst eine Anfrage zu einem Objekt. In der E-Mail steht die Objektnummer, ohne dass Sie sie eintippen mussten.
  • Die Telefonnummer startet auf dem Handy per Fingertipp einen Anruf.
  • Die Fotogalerie lädt auch im Mobilfunknetz zügig. Probieren Sie es unterwegs aus, nicht im Büro-WLAN.
  • Das Ergebnis der Wertermittlung sagt dazu, dass eine Online-Schätzung keine Besichtigung ersetzt.

Die Ladezeit misst der Ladezeit-Check. Ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Sie gilt, ordnet der BFSG-Check grob ein. Wer statt eines Selbsttests verschiedene Baukästen vergleichen will, findet sie im Ratgeber Baukästen im Vergleich.

Was kostet eine Webseite für Immobilienmakler?

Eine Webseite für Immobilienmakler kostet bei uns ab 1.990 € für einen WordPress-Auftritt auf Theme-Basis und ab 2.490 € für eine individuell gestaltete Seite. Objektsuche mit Filter, Wertermittlung und Anbindung an die Maklersoftware sind individuelle Funktionen, deren Preis vom Umfang abhängt.

  • Bis fünf Seiten mit Kontaktformular und SEO-Grundoptimierung, etwa Start, Objekte, Verkaufen, Über uns und Kontakt, kosten 2.490 €. Eine Objektsuche mit Filter ist darin nicht enthalten.
  • Bis zwölf Seiten mit Ratgeberbereich und erweiterter Suchmaschinenoptimierung kosten 4.990 €.
  • Ohne Begrenzung der Seitenzahl und mit individuellen Funktionen kostet das Paket 8.990 €. Ob Objektsuche, Wertermittlung oder Anbindung an Ihre Maklersoftware darin aufgehen, legt das schriftliche Angebot als Festpreis fest.

Alle Beträge sind Endpreise ohne zusätzliche Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Hosting und Domain kommen laufend hinzu. Was in den Paketen steckt, steht auf der Seite Webdesign. Kostenlose und günstige Baukästen vergleicht der Ratgeber Baukästen im Vergleich. Die Pflichtangaben aus der Tabelle oben gelten dort genauso.

Legen Sie die Kosten neben Ihre durchschnittliche Provision je Verkaufsauftrag. Dann sehen Sie, wie viele zusätzliche Aufträge die Seite bringen müsste. Planen Sie dabei ein, dass Google eine neue Seite oft erst nach Monaten zeigt.

Quellen

  1. 01§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Pflichtangaben in einer ImmobilienanzeigeBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  2. 02Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: verkündet am 28.07.2026, ersetzt das GebäudeenergiegesetzPresse- und Informationsamt der Bundesregierung (bundesregierung.de)
  3. 03Zwischen Klick und Klingel: wie die Deutschen heute ein neues Zuhause suchen (Umfrage 2025)Bitkom e. V., Presseinformation vom 31.10.2025
  4. 04Eigentümer-Leads für Immobilienmakler:innen (Verkaufsanfragen nach Region und Abnahmemenge)ImmoScout24, Angebotsseite für Makler
  5. 05§ 656a BGB, Textform des MaklervertragsBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  6. 06§ 656b BGB, Persönlicher Anwendungsbereich (Käufer ist Verbraucher)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  7. 07§ 656c BGB, Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide ParteienBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  8. 08§ 656d BGB, Vereinbarungen über die MaklerkostenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  9. 09Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten ist am 23.12.2020 in Kraft getretenDeutsches Notarinstitut (DNotI)
  10. 10§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), Bestellerprinzip bei der VermietungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  11. 11§ 3 PAngV, Pflicht zur Angabe des GesamtpreisesBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  12. 12§ 6 PAngV, Angaben bei FernabsatzverträgenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  13. 13Abmahnfähige Formulierungen: Kleine Fehler können für Makler teuer werden (Courtage-Angabe online)immowelt, Ratgeber für Immobilienprofis, 28.11.2024
  14. 14§ 34c GewO, Erlaubnis für ImmobilienmaklerBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  15. 15§ 5 DDG, Allgemeine Informationspflichten (Impressum)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  16. 16§ 312c BGB, FernabsatzverträgeBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  17. 17§ 312g BGB, Widerrufsrecht bei FernabsatzverträgenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  18. 18Art. 13 DSGVO, Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen DatenWortlaut der Verordnung (EU) 2016/679, aufbereitet von intersoft consulting (dsgvo-gesetz.de)
  19. 19§ 2 BFSG, Begriffsbestimmungen (Kleinstunternehmen, elektronischer Geschäftsverkehr)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  20. 20§ 3 BFSG, Anforderungen an die Barrierefreiheit (Ausnahme Kleinstunternehmen)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  21. 21Google Search Central: Spamrichtlinien für die Google Websuche (Brückenseiten)Google (Search Central, offizielle Entwicklerdokumentation)
  22. 22OpenImmo, Standard für den Austausch von ImmobiliendatenOpenImmo e. V.

Häufige Fragen

Was kostet eine Webseite für Immobilienmakler?+
Bei uns beginnt ein WordPress-Auftritt auf Theme-Basis bei 1.990 €. Eine individuell gestaltete Seite mit bis zu fünf Unterseiten und Kontaktformular kostet 2.490 €, mit bis zu zwölf Seiten und Ratgeberbereich 4.990 €. Das Paket mit unbegrenzten Seiten und individuellen Funktionen kostet 8.990 €. Ob Objektsuche, Wertermittlung oder Anbindung an die Maklersoftware darin aufgehen, legt das schriftliche Angebot fest. Alle Beträge sind Endpreise ohne zusätzliche Umsatzsteuer (§ 19 UStG), Hosting und Domain kommen laufend hinzu.
Welche Energieangaben muss ein Makler in einer Online-Anzeige machen?+
Liegt ein Energieausweis vor, nennt die Anzeige die Art des Ausweises, den Endenergiekennwert und den wesentlichen Energieträger der Heizung, bei Wohngebäuden auch Baujahr und Effizienzklasse. So steht es in § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das seit 29. Juli 2026 das GEG ersetzt. Die Pflicht gilt ausdrücklich auch für Makler und auch auf der eigenen Webseite.
Gibt es eine Homepage für Immobilienmakler kostenlos?+
Ja, viele Homepage-Baukästen haben einen kostenlosen Tarif, meist ohne eigene Domain und mit dem Namen des Anbieters in der Adresse. Für Makler gelten die Pflichten aber unabhängig vom Preis der Seite. Dazu gehören ein Impressum mit Aufsichtsbehörde, Energieangaben je Objekt, sobald ein Energieausweis vorliegt, und eine Datenschutzerklärung für die Formulare.
Wie kann ich als Makler online mehr Verkäufer gewinnen?+
Mit Seiten, die Eigentümern ihre Fragen beantworten, etwa was die Immobilie wert ist, welche Unterlagen sie brauchen und was der Makler kostet. Eine Wertermittlung auf der Seite, echte Bewertungen und eine Liste vermittelter Objekte helfen Eigentümern bei der Entscheidung. Damit sie Sie überhaupt finden, braucht es Inhalte zu Ihrem Gebiet und ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil.
Sollten Objekte automatisch aus meiner Maklersoftware auf die Webseite kommen?+
Bei mehr als einer Handvoll Objekten meist ja. Sie pflegen jedes Objekt nur einmal, und Preis, Status und Fotos stimmen auf Portal und Webseite überein. Bei wenigen Objekten im Jahr kann die Pflege von Hand günstiger sein als die Schnittstelle.
Wie wichtig ist lokale Suchmaschinenoptimierung für Immobilienmakler?+
Sehr wichtig, denn ein Eigentümer sucht einen Makler, der seine Gegend kennt, und tippt deshalb oft den Ort mit ein, etwa „Haus verkaufen Waiblingen“. Die Kartenansicht bei Google speist sich aus dem Unternehmensprofil, die Treffer darunter aus Webseiten. Beide sollten zu Ihrem tatsächlichen Gebiet passen, ohne eine Kopie derselben Seite für jeden Stadtteil.

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Erkan Arifi

Erkan Arifi

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Gründer & Inhaber, Arifi Media Solutions

Erkan Arifi ist Webdesigner und Webentwickler aus Auenwald im Rems-Murr-Kreis. Mit seiner Agentur Arifi Media Solutions unterstützt er Unternehmen in der Region Stuttgart dabei, mit modernen Webseiten und datengetriebener Suchmaschinenoptimierung online sichtbar zu werden. Seine Spezialgebiete sind Next.js-Entwicklung, Performance-Optimierung und Local SEO.

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