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11. April 2026 Erkan Arifi 10 Min. LesezeitAktualisiert am 29. September 2026

Was eine billige Website wirklich kostet

Sieben versteckte Kosten einer billigen Website, eine Modellrechnung über drei Jahre mit offenen Annahmen und die gesetzlichen Pflichten mit Bußgeldrahmen.

Kurz erklärt

Eine billige Website kann über drei Jahre ein Vielfaches ihres Angebotspreises kosten. Die meisten Posten fallen erst nach dem Start an, etwa Nachbesserungen, das Schließen von Sicherheitslücken, Ihre eigene Arbeitszeit und im schlechten Fall ein Neubau. In der Modellrechnung dieses Ratgebers wird aus 800 Euro so 9.300 Euro. Ein solides Angebot für 5.000 Euro kommt mit Wartung auf 9.800 Euro. Den Unterschied machen die Anfragen, die eine Seite bringt oder verschenkt.

„Warum soll ich 5.000 oder 10.000 Euro für eine Webseite ausgeben, wenn ich bei Fiverr eine für 500 Euro bekomme?“ Die Frage ist berechtigt. Zwischen den Angeboten liegt das Zehn- bis Zwanzigfache, und auf den ersten Blick sehen die Ergebnisse ähnlich aus.

Der Angebotspreis ist aber nur der erste Posten. Weitere kommen Monate später dazu, und manche stehen auf keiner Rechnung. Dieser Ratgeber zählt sie einzeln auf und rechnet ein Modell über drei Jahre durch. Die Annahmen stehen offen im Text, damit Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen können.

Wir bauen selbst Webseiten gegen Bezahlung und haben deshalb ein Interesse daran, dass Sie nicht das billigste Angebot nehmen. Darum stehen hier Belege, wo es welche gibt, und Schätzungen sind als Schätzungen gekennzeichnet.

Was gilt als billige Website?

Gemeint sind hier preiswerte Angebote von wenigen hundert bis rund 2.000 Euro, also Baukästen im Monatsabo, Freelancer von Vermittlungsplattformen, günstige Template-Seiten und Entwicklung im Ausland.

Die Spannen in der Liste sind grobe Einschätzungen, keine Erhebung.

  • Baukästen wie Wix, Jimdo oder Squarespace kosten rund 10 bis 40 Euro im Monat. Die Einrichtung machen Sie selbst oder lassen sie für ein paar hundert Euro machen.
  • Freelancer auf Plattformen bieten eine „komplette Webseite“ für etwa 300 bis 1.500 Euro an.
  • Template-basierte WordPress-Seiten von günstigen Agenturen liegen bei etwa 500 bis 2.000 Euro.
  • Entwickler aus Niedriglohnländern verlangen teils nur 200 bis 800 Euro.

Diese Angebote liefern eine Seite, die funktioniert. Ob sie auch Anfragen bringt, ist eine andere Frage. Ein niedriger Preis ist für sich kein Mangel. Eine WordPress-Seite auf Basis eines Themes kann günstig und solide sein, wenn jemand die Updates einspielt, die Pflichtangaben stimmen und die Seite schnell lädt. Teuer wird es, wenn diese Punkte fehlen.

Unser eigener WordPress-Einstieg liegt mit 1.990 Euro selbst in dieser Spanne. Ob eine Seite im schlechten Sinn billig ist, entscheidet deshalb nicht der Preis. Es kommt darauf an, ob Updates, Pflichtangaben und Ladezeit geregelt sind.

Preis-Einordnung in vier FragenDer Website-Kosten-Rechner nennt Ihnen die passende Festpreis-Stufe, einschließlich der laufenden Kosten, nach denen Sie bei jedem Angebot fragen sollten.

Welche versteckten Kosten hat eine billige Website?

Die versteckten Kosten einer billigen Website sind Nachbesserungen, das Schließen von Sicherheitslücken, Abmahnungen oder Bußgelder bei fehlenden Pflichtangaben, ein früher Neubau, Anzeigenbudget für schlechte Auffindbarkeit, Ihre eigene Arbeitszeit und Anfragen, die nie ankommen. Die ersten fünf stehen irgendwann auf einer Rechnung. Die letzten zwei nicht, und sie sind am schwersten zu beziffern.

1. Nachbesserungen

Wird eine Seite günstig gebaut und tauchen danach Fehler auf, kostet jede Reparatur extra. Übernimmt dann ein zweiter Freelancer, der „alles besser machen“ will, bezahlen Sie auch seine Einarbeitung in fremden Code. So kann am Ende viel Geld in einem Flickwerk stecken, das immer noch nicht richtig läuft.

2. Sicherheitslücken durch fehlende Updates

Eine WordPress-Seite braucht nach dem Start regelmäßig Updates für WordPress, Theme und Plugins. Ist im Angebot nicht geregelt, wer sie einspielt, bleiben bekannte Sicherheitslücken offen.

Nach einem Angriff zahlen Sie jemanden, der die Seite aus einer Sicherung zurückholt, falls es eine gibt. Solange sie offline ist, kommt über sie keine Anfrage. Sind Daten aus dem Kontaktformular abgeflossen, müssen Sie das unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden, es sei denn, für die Betroffenen entsteht voraussichtlich kein Risiko (Art. 33 DSGVO).

Die DSGVO verlangt eine Absicherung, die zum Risiko und zum Stand der Technik passt (Art. 32 DSGVO). Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, kein üblicher Betrag.

3. Abmahnung oder Bußgeld bei fehlenden Pflichtangaben

Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligung für Cookies und je nach Angebot Barrierefreiheit gehören zu den Pflichten einer geschäftlichen Website in Deutschland. Die Texte selbst liefert in jedem Fall ein Anwalt oder ein Rechtstext-Dienst. Klären Sie bei einem günstigen Angebot, ob die technische Seite dabei ist. Dazu gehören ein Cookie-Banner, das Analyse- und Kartenskripte wirklich erst nach der Einwilligung lädt, und ein Impressum, das von jeder Unterseite aus erreichbar ist.

Die Tabelle zeigt, was das Gesetz verlangt und welcher Bußgeldrahmen gilt.

PflichtRechtsgrundlageGilt fürBußgeldrahmen (gesetzliches Höchstmaß)
Impressum mit allen Pflichtangaben§ 5 Abs. 1 DDGGeschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienstebis 50.000 € (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 Nr. 3 DDG)
Datenschutzerklärung mit den vorgeschriebenen InformationenArt. 13 DSGVOJede Website, die personenbezogene Daten bei den Nutzern erhebt; schon ein Kontaktformular genügtbis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO)
Einwilligung, bevor nicht unbedingt erforderliche Cookies oder Skripte geladen werden§ 25 Abs. 1 TDDDG, Ausnahmen in Abs. 2Jede Website mit Analyse-, Marketing-, Karten- oder Video-Einbindungbis 300.000 € (§ 28 Abs. 1 Nr. 13 i. V. m. Abs. 2 TDDDG)
Sicherheit der Verarbeitung unter Berücksichtigung des Stands der Technik, ausdrücklich einschließlich VerschlüsselungArt. 32 Abs. 1 Buchst. a DSGVOJede Verarbeitung personenbezogener Daten; der Umfang richtet sich nach dem Risikobis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 4 Buchst. a DSGVO)
Barrierefreie Gestaltung der Website§ 14 Abs. 1 BFSG i. V. m. der Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG, für Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 erbracht werdenWebsites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG)bis 100.000 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. Abs. 2 BFSG)
Angegeben sind die gesetzlichen Höchstmaße, keine Regelbußgelder. Bußgeldvorschriften am 27.09.2026 an gesetze-im-internet.de und dsgvo-gesetz.de nachgeprüft.

Neben Bußgeldern droht eine Abmahnung. Bei Verstößen gegen Informationspflichten, etwa im Impressum, kann ein Mitbewerber seine Abmahnkosten nicht ersetzt verlangen. Dasselbe gilt bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit in der Regel weniger als 250 Mitarbeitern (§ 13 Abs. 4 UWG). Verbände dürfen dagegen Ersatz ihrer erforderlichen Aufwendungen verlangen (§ 13 Abs. 3 UWG).

Teuer wird es, wenn Sie eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben und derselbe Fehler wieder passiert. Dann ist die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Kleinere Betriebe schützt das Gesetz dabei. Beschäftigen Sie in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter, darf bei der ersten Abmahnung eines Mitbewerbers wegen solcher Informations- oder Datenschutzverstöße keine Vertragsstrafe vereinbart werden (§ 13a Abs. 2 UWG). Bei nur unerheblichen Verstößen ist sie auf 1.000 Euro begrenzt (§ 13a Abs. 3 UWG). Für Abmahnungen von Verbänden gilt die Sperre aus Abs. 2 nicht.

4. Ein früher Neubau

Ein Buchungssystem, eine zweite Sprache oder ein Shop lassen sich in manche günstige Seite nicht nachträglich einbauen, und das Design lässt keine neuen Bereiche zu. Dann steht ein Neubau an, und das Geld für die erste Seite ist weg. Im Modell weiter unten ist dieser Neubau nach zwei Jahren angesetzt.

5. Anzeigen, die schlechte Auffindbarkeit ausgleichen

Wird eine Seite beim Bau nicht für Suchmaschinen vorbereitet, fehlen Seitentitel und Beschreibungen, die Struktur ist unklar und die Texte sind dünn. Google kann sie dann schwer einordnen. Sollen trotzdem Anfragen über Google kommen, bleiben bezahlte Anzeigen, und jeder Klick kostet Geld, solange die Kampagne läuft. Einen Teil davon kann eine gut gebaute Seite ersetzen.

6. Ihre eigene Arbeitszeit

Ihre Zeit hat einen Wert, auch wenn sie auf keiner Rechnung steht. Die Abende mit dem Baukasten, Briefings an Freelancer, Fehlermeldungen und Abstimmungen fehlen Ihnen im eigenen Betrieb. Rechnen Sie 30 Stunden Eigenarbeit mit 100 Euro die Stunde, sind das 3.000 Euro. Das kann mehr sein als die Ersparnis gegenüber einem teureren Angebot.

7. Anfragen, die nie kommen

Ein Posten, der auf keiner Rechnung steht, sind Kunden, die Sie nie gewinnen. Sie merken es nicht, weil diese Besucher sich nie melden.

Angenommen, Ihre Seite hat 1.000 Besucher im Monat. Dann steht jeder Prozentpunkt Conversion Rate, also der Anteil der Besucher, die anfragen, für zehn Anfragen. Wird jede zehnte Anfrage ein Auftrag und ist ein Auftrag 2.000 Euro wert, hängen an jedem Prozentpunkt 2.000 Euro Umsatz im Monat. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein. Wie viel eine Seite tatsächlich verschenkt, sehen Sie erst, wenn Sie messen.

Drei Ursachen lassen sich prüfen, bevor Sie ein Angebot annehmen.

  • Das Smartphone. Laut StatCounter kamen im August 2026 in Deutschland 50,9 Prozent aller Seitenaufrufe von Smartphones, Tablets nicht mitgezählt. Eine Vorlage kann sich technisch an kleine Bildschirme anpassen und dort trotzdem mühsam sein, mit kleiner Schrift, überladenem Menü und einer Telefonnummer, die sich nicht antippen lässt. Ein Anruf, der deshalb nicht zustande kommt, taucht in keiner Statistik auf.
  • Die Ladezeit. Google bewertet Ladezeit, Reaktion und stabilen Seitenaufbau mit den Core Web Vitals. Aufgeblähter Code, zu große Bilder, viele Plugins und billiges Hosting ziehen diese Werte nach unten. Eine langsame Seite kostet Besucher und kann auch die Position bei Google drücken. Wo Ihre Seite steht, zeigt der Ladezeit-Check.
  • Der fehlende Plan. Wird eine Seite nur aus einer Vorlage befüllt, fragt niemand, wer sie besucht, was dieser Besucher wissen will und an welcher Stelle er anrufen oder schreiben soll. Dann sieht sie ordentlich aus und bringt trotzdem niemanden zum Anruf. Ein KI-Generator, der auf Knopfdruck ein Layout ausgibt, ändert daran nichts. Was KI im Webdesign kann und was nicht, steht im Ratgeber Webdesign-Trends 2026.

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Was kostet eine billige Website über drei Jahre?

Mit den Annahmen unten kommt eine Seite für 800 Euro über drei Jahre auf 9.300 Euro, ein solides Angebot für 5.000 Euro mit Wartung auf 9.800 Euro. Auf dem Papier liegen beide also fast gleichauf. Den Unterschied machen die Anfragen, die eine Seite bringt oder verschenkt, und das Anzeigenbudget, das schlechte Auffindbarkeit ausgleichen muss. Beides steckt in keiner der Summen.

Alle Beträge sind Annahmen, keine Messwerte und keine Preise von uns. Ersetzen Sie sie durch die Zahlen aus Ihren eigenen Angeboten. Die billige Seite hat im Modell keine Wartung, dafür einen Sicherheitsvorfall. Hosting und Domain sind auf beiden Seiten weggelassen.

Posten (Annahme)Billige WebsiteSolides Angebot
Erstellung800 €5.000 €
Nachbesserungen und Änderungen an Inhalten1.500 €2.000 €
Beheben eines Sicherheitsvorfalls1.000 €0 €
Wartung mit Updates, angenommen 50 € im Monat0 €1.800 €
Eigene Arbeitszeit zu 100 € die Stunde30 Stunden, 3.000 €10 Stunden, 1.000 €
Neubau nach zwei Jahren3.000 €0 €
Summe über drei Jahre9.300 €9.800 €
Nicht eingerechnet sind Anzeigenbudget und entgangene Anfragen. Beide Beträge können nur Sie beziffern.

Wie viele Anfragen die bessere Seite zusätzlich bringt, können Sie mit dem Rechenbeispiel aus Posten 7 abschätzen. Was Webseiten je nach Umfang kosten, zeigt die Übersicht Was kostet eine Webseite?

Woran erkennen Sie ein seriöses Webdesign-Angebot?

Ein seriöses Angebot nennt alle Leistungen und laufenden Kosten einzeln, beginnt mit Fragen zu Ihrem Betrieb statt mit einem Entwurf und regelt, wer sich nach dem Start um Updates kümmert.

Ein hoher Preis allein sagt noch nichts über die Qualität. Achten Sie auf diese Punkte.

  • Vorbereitung. Eine gute Agentur fragt zuerst nach Zielgruppe, Zielen und Inhalten und zeigt erst danach Entwürfe.
  • Vergleichbare Projekte. Lassen Sie sich Seiten zeigen, die für ähnliche Betriebe gebaut wurden, und rufen Sie eine davon selbst auf dem Smartphone auf.
  • Klare Leistungsliste. Jede Leistung steht einzeln im Angebot, auch Hosting, Domain und Wartung.
  • Grundlagen für Google. Seitentitel, Beschreibungen, saubere Überschriften und kurze Ladezeiten gehören zum Bau und nicht in ein Zusatzpaket.
  • Betreuung nach dem Start. Klären Sie vorher, wer die Updates einspielt und was spätere Änderungen kosten.
  • Pflichtangaben. Fragen Sie, wie Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung eingebunden werden. Die Texte selbst kommen von einem Anwalt oder einem Rechtstext-Dienst.
  • Die eigene Website der Agentur. Überzeugt sie Sie nicht, sollten Sie skeptisch sein.

Ausführlicher steht das im Ratgeber Die richtige Webagentur finden.

Lohnt sich eine billige Website?

Eine billige Website lohnt sich, wenn sie nur erreichbar sein soll und Updates, Pflichtangaben und Ladezeit trotzdem stimmen. Soll sie Anfragen bringen, kann sie über drei Jahre so viel kosten wie ein solides Angebot oder mehr.

Fragen Sie jeden Anbieter drei Dinge. Wer spielt nach dem Start die Updates ein? Was kostet eine Textänderung? Wie wird die Cookie-Einwilligung technisch umgesetzt? Wer darauf keine klare Antwort hat, ist teurer, als das Angebot aussieht.

Was beim Bau einer Firmenwebsite zum Festpreis dazugehört, steht auf der Seite Webdesign.

Quellen

  1. 01§ 5 DDG, Allgemeine InformationspflichtenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. 02§ 33 DDG, Bußgeldvorschriften (Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 3)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. 03§ 25 TDDDG, Endeinrichtungen: Einwilligungspflicht und AusnahmenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. 04§ 28 TDDDG, Bußgeldvorschriften (Abs. 1 Nr. 13, Abs. 2)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. 05Art. 13 DSGVO, Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Persondsgvo-gesetz.de, Textausgabe der Verordnung (EU) 2016/679
  6. 06Art. 32 DSGVO, Sicherheit der Verarbeitungdsgvo-gesetz.de, Textausgabe der Verordnung (EU) 2016/679
  7. 07Art. 33 DSGVO, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehördedsgvo-gesetz.de, Textausgabe der Verordnung (EU) 2016/679
  8. 08Art. 83 DSGVO, Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen (Abs. 4 und 5)dsgvo-gesetz.de, Textausgabe der Verordnung (EU) 2016/679
  9. 09§ 1 BFSG, Zweck und Anwendungsbereich, Stichtag 28. Juni 2025Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  10. 10§ 2 BFSG, Begriffsbestimmungen (Nr. 17 Kleinstunternehmen, Nr. 26 elektronischer Geschäftsverkehr)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  11. 11§ 3 BFSG, Barrierefreiheitsanforderungen (Abs. 3: Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  12. 12§ 14 BFSG, Pflichten des Dienstleistungserbringers (Abs. 1)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  13. 13§ 37 BFSG, Bußgeldvorschriften (Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  14. 14§ 13 UWG, Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung (Abs. 3 und 4: Ersatz der Abmahnkosten)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  15. 15§ 13a UWG, Vertragsstrafe (Abs. 2 und 3: Ausschluss und Obergrenze bei weniger als 100 Mitarbeitern)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  16. 16Desktop vs Mobile vs Tablet Market Share Germany, August 2026StatCounter Global Stats

Häufige Fragen

Ist eine billige Website am Ende teurer?+
Sie kostet deutlich mehr als ihr Angebotspreis, weil die meisten Posten erst nach dem Start anfallen. In der Modellrechnung dieses Ratgebers, mit angenommenen Werten, kommt eine Seite für 800 Euro über drei Jahre auf 9.300 Euro, also auf mehr als das Elffache. Ein solides Angebot für 5.000 Euro liegt mit Wartung bei 9.800 Euro. Den Ausschlag geben die Anfragen, die in keiner der beiden Summen stecken.
Welche versteckten Kosten hat eine Website?+
Hosting, Domain, Wartung und Updates, Änderungen an Inhalten und bei Baukästen die Monatsgebühr. Bei billigen Seiten können Nachbesserungen und ein früher Neubau dazukommen. Lassen Sie sich die laufenden Kosten vor Vertragsschluss schriftlich nennen.
Was kostet eine professionelle Website?+
Das hängt vom Umfang ab, einen belastbaren Marktdurchschnitt kennen wir nicht. Zum Vergleich unsere eigenen Festpreise: Starter 2.490 €, Professional 4.990 €, Enterprise 8.990 €, ein WordPress-Einstieg ab 1.990 €. Das sind Endpreise ohne zusätzliche Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Hosting, Domain und, falls gewünscht, die Wartung kommen hinzu. Diese laufenden Kosten beziffern wir vor Projektbeginn.
Woran erkenne ich eine schlecht gebaute Website?+
Öffnen Sie die Seite unterwegs auf dem Smartphone und tippen Sie auf die Telefonnummer. Hakt das Laden oder der Anruf, ist das ein Zeichen. Die Ladezeit misst der Ladezeit-Check. Prüfen Sie auch, ob Impressum und Datenschutzerklärung von jeder Unterseite erreichbar sind. Laden Karten oder Videos, bevor Sie zugestimmt haben, fehlt eine wirksame Cookie-Einwilligung.
Lohnt sich ein Website-Baukasten für Unternehmen?+
Für den Anfang, einen Verein oder einen Markttest kann ein Baukasten reichen. Rechnen Sie aber die Monatsgebühren über mehrere Jahre und Ihre eigene Arbeitszeit mit. Soll die Seite regelmäßig Anfragen bringen, stoßen Sie bei Ladezeit, Einstellungen für Suchmaschinen und eigenen Funktionen eher an Grenzen.

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Erkan Arifi

Autor

Gründer & Inhaber, Arifi Media Solutions

Erkan Arifi ist Webdesigner und Webentwickler aus Auenwald im Rems-Murr-Kreis. Mit seiner Agentur Arifi Media Solutions unterstützt er Unternehmen in der Region Stuttgart dabei, mit modernen Webseiten und datengetriebener Suchmaschinenoptimierung online sichtbar zu werden. Seine Spezialgebiete sind Next.js-Entwicklung, Performance-Optimierung und Local SEO.

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