„Warum soll ich 5.000 oder 10.000 Euro für eine Webseite ausgeben, wenn ich bei Fiverr eine für 500 Euro bekomme?“ Die Frage ist berechtigt. Zwischen den Angeboten liegt das Zehn- bis Zwanzigfache, und auf den ersten Blick sehen die Ergebnisse ähnlich aus.
Der Angebotspreis ist aber nur der erste Posten. Weitere kommen Monate später dazu, und manche stehen auf keiner Rechnung. Dieser Ratgeber zählt sie einzeln auf und rechnet ein Modell über drei Jahre durch. Die Annahmen stehen offen im Text, damit Sie sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen können.
Wir bauen selbst Webseiten gegen Bezahlung und haben deshalb ein Interesse daran, dass Sie nicht das billigste Angebot nehmen. Darum stehen hier Belege, wo es welche gibt, und Schätzungen sind als Schätzungen gekennzeichnet.
Was gilt als billige Website?
Gemeint sind hier preiswerte Angebote von wenigen hundert bis rund 2.000 Euro, also Baukästen im Monatsabo, Freelancer von Vermittlungsplattformen, günstige Template-Seiten und Entwicklung im Ausland.
Die Spannen in der Liste sind grobe Einschätzungen, keine Erhebung.
- Baukästen wie Wix, Jimdo oder Squarespace kosten rund 10 bis 40 Euro im Monat. Die Einrichtung machen Sie selbst oder lassen sie für ein paar hundert Euro machen.
- Freelancer auf Plattformen bieten eine „komplette Webseite“ für etwa 300 bis 1.500 Euro an.
- Template-basierte WordPress-Seiten von günstigen Agenturen liegen bei etwa 500 bis 2.000 Euro.
- Entwickler aus Niedriglohnländern verlangen teils nur 200 bis 800 Euro.
Diese Angebote liefern eine Seite, die funktioniert. Ob sie auch Anfragen bringt, ist eine andere Frage. Ein niedriger Preis ist für sich kein Mangel. Eine WordPress-Seite auf Basis eines Themes kann günstig und solide sein, wenn jemand die Updates einspielt, die Pflichtangaben stimmen und die Seite schnell lädt. Teuer wird es, wenn diese Punkte fehlen.
Unser eigener WordPress-Einstieg liegt mit 1.990 Euro selbst in dieser Spanne. Ob eine Seite im schlechten Sinn billig ist, entscheidet deshalb nicht der Preis. Es kommt darauf an, ob Updates, Pflichtangaben und Ladezeit geregelt sind.
Welche versteckten Kosten hat eine billige Website?
Die versteckten Kosten einer billigen Website sind Nachbesserungen, das Schließen von Sicherheitslücken, Abmahnungen oder Bußgelder bei fehlenden Pflichtangaben, ein früher Neubau, Anzeigenbudget für schlechte Auffindbarkeit, Ihre eigene Arbeitszeit und Anfragen, die nie ankommen. Die ersten fünf stehen irgendwann auf einer Rechnung. Die letzten zwei nicht, und sie sind am schwersten zu beziffern.
1. Nachbesserungen
Wird eine Seite günstig gebaut und tauchen danach Fehler auf, kostet jede Reparatur extra. Übernimmt dann ein zweiter Freelancer, der „alles besser machen“ will, bezahlen Sie auch seine Einarbeitung in fremden Code. So kann am Ende viel Geld in einem Flickwerk stecken, das immer noch nicht richtig läuft.
2. Sicherheitslücken durch fehlende Updates
Eine WordPress-Seite braucht nach dem Start regelmäßig Updates für WordPress, Theme und Plugins. Ist im Angebot nicht geregelt, wer sie einspielt, bleiben bekannte Sicherheitslücken offen.
Nach einem Angriff zahlen Sie jemanden, der die Seite aus einer Sicherung zurückholt, falls es eine gibt. Solange sie offline ist, kommt über sie keine Anfrage. Sind Daten aus dem Kontaktformular abgeflossen, müssen Sie das unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzaufsicht melden, es sei denn, für die Betroffenen entsteht voraussichtlich kein Risiko (Art. 33 DSGVO).
Die DSGVO verlangt eine Absicherung, die zum Risiko und zum Stand der Technik passt (Art. 32 DSGVO). Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 4 DSGVO). Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, kein üblicher Betrag.
3. Abmahnung oder Bußgeld bei fehlenden Pflichtangaben
Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligung für Cookies und je nach Angebot Barrierefreiheit gehören zu den Pflichten einer geschäftlichen Website in Deutschland. Die Texte selbst liefert in jedem Fall ein Anwalt oder ein Rechtstext-Dienst. Klären Sie bei einem günstigen Angebot, ob die technische Seite dabei ist. Dazu gehören ein Cookie-Banner, das Analyse- und Kartenskripte wirklich erst nach der Einwilligung lädt, und ein Impressum, das von jeder Unterseite aus erreichbar ist.
Die Tabelle zeigt, was das Gesetz verlangt und welcher Bußgeldrahmen gilt.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Gilt für | Bußgeldrahmen (gesetzliches Höchstmaß) |
|---|---|---|---|
| Impressum mit allen Pflichtangaben | § 5 Abs. 1 DDG | Geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste | bis 50.000 € (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 Nr. 3 DDG) |
| Datenschutzerklärung mit den vorgeschriebenen Informationen | Art. 13 DSGVO | Jede Website, die personenbezogene Daten bei den Nutzern erhebt; schon ein Kontaktformular genügt | bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 5 Buchst. b DSGVO) |
| Einwilligung, bevor nicht unbedingt erforderliche Cookies oder Skripte geladen werden | § 25 Abs. 1 TDDDG, Ausnahmen in Abs. 2 | Jede Website mit Analyse-, Marketing-, Karten- oder Video-Einbindung | bis 300.000 € (§ 28 Abs. 1 Nr. 13 i. V. m. Abs. 2 TDDDG) |
| Sicherheit der Verarbeitung unter Berücksichtigung des Stands der Technik, ausdrücklich einschließlich Verschlüsselung | Art. 32 Abs. 1 Buchst. a DSGVO | Jede Verarbeitung personenbezogener Daten; der Umfang richtet sich nach dem Risiko | bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 83 Abs. 4 Buchst. a DSGVO) |
| Barrierefreie Gestaltung der Website | § 14 Abs. 1 BFSG i. V. m. der Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG, für Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 erbracht werden | Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG) | bis 100.000 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. Abs. 2 BFSG) |
| Angegeben sind die gesetzlichen Höchstmaße, keine Regelbußgelder. Bußgeldvorschriften am 27.09.2026 an gesetze-im-internet.de und dsgvo-gesetz.de nachgeprüft. | |||
Neben Bußgeldern droht eine Abmahnung. Bei Verstößen gegen Informationspflichten, etwa im Impressum, kann ein Mitbewerber seine Abmahnkosten nicht ersetzt verlangen. Dasselbe gilt bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit in der Regel weniger als 250 Mitarbeitern (§ 13 Abs. 4 UWG). Verbände dürfen dagegen Ersatz ihrer erforderlichen Aufwendungen verlangen (§ 13 Abs. 3 UWG).
Teuer wird es, wenn Sie eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben und derselbe Fehler wieder passiert. Dann ist die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Kleinere Betriebe schützt das Gesetz dabei. Beschäftigen Sie in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter, darf bei der ersten Abmahnung eines Mitbewerbers wegen solcher Informations- oder Datenschutzverstöße keine Vertragsstrafe vereinbart werden (§ 13a Abs. 2 UWG). Bei nur unerheblichen Verstößen ist sie auf 1.000 Euro begrenzt (§ 13a Abs. 3 UWG). Für Abmahnungen von Verbänden gilt die Sperre aus Abs. 2 nicht.
4. Ein früher Neubau
Ein Buchungssystem, eine zweite Sprache oder ein Shop lassen sich in manche günstige Seite nicht nachträglich einbauen, und das Design lässt keine neuen Bereiche zu. Dann steht ein Neubau an, und das Geld für die erste Seite ist weg. Im Modell weiter unten ist dieser Neubau nach zwei Jahren angesetzt.
5. Anzeigen, die schlechte Auffindbarkeit ausgleichen
Wird eine Seite beim Bau nicht für Suchmaschinen vorbereitet, fehlen Seitentitel und Beschreibungen, die Struktur ist unklar und die Texte sind dünn. Google kann sie dann schwer einordnen. Sollen trotzdem Anfragen über Google kommen, bleiben bezahlte Anzeigen, und jeder Klick kostet Geld, solange die Kampagne läuft. Einen Teil davon kann eine gut gebaute Seite ersetzen.
6. Ihre eigene Arbeitszeit
Ihre Zeit hat einen Wert, auch wenn sie auf keiner Rechnung steht. Die Abende mit dem Baukasten, Briefings an Freelancer, Fehlermeldungen und Abstimmungen fehlen Ihnen im eigenen Betrieb. Rechnen Sie 30 Stunden Eigenarbeit mit 100 Euro die Stunde, sind das 3.000 Euro. Das kann mehr sein als die Ersparnis gegenüber einem teureren Angebot.
7. Anfragen, die nie kommen
Ein Posten, der auf keiner Rechnung steht, sind Kunden, die Sie nie gewinnen. Sie merken es nicht, weil diese Besucher sich nie melden.
Angenommen, Ihre Seite hat 1.000 Besucher im Monat. Dann steht jeder Prozentpunkt Conversion Rate, also der Anteil der Besucher, die anfragen, für zehn Anfragen. Wird jede zehnte Anfrage ein Auftrag und ist ein Auftrag 2.000 Euro wert, hängen an jedem Prozentpunkt 2.000 Euro Umsatz im Monat. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein. Wie viel eine Seite tatsächlich verschenkt, sehen Sie erst, wenn Sie messen.
Drei Ursachen lassen sich prüfen, bevor Sie ein Angebot annehmen.
- Das Smartphone. Laut StatCounter kamen im August 2026 in Deutschland 50,9 Prozent aller Seitenaufrufe von Smartphones, Tablets nicht mitgezählt. Eine Vorlage kann sich technisch an kleine Bildschirme anpassen und dort trotzdem mühsam sein, mit kleiner Schrift, überladenem Menü und einer Telefonnummer, die sich nicht antippen lässt. Ein Anruf, der deshalb nicht zustande kommt, taucht in keiner Statistik auf.
- Die Ladezeit. Google bewertet Ladezeit, Reaktion und stabilen Seitenaufbau mit den Core Web Vitals. Aufgeblähter Code, zu große Bilder, viele Plugins und billiges Hosting ziehen diese Werte nach unten. Eine langsame Seite kostet Besucher und kann auch die Position bei Google drücken. Wo Ihre Seite steht, zeigt der Ladezeit-Check.
- Der fehlende Plan. Wird eine Seite nur aus einer Vorlage befüllt, fragt niemand, wer sie besucht, was dieser Besucher wissen will und an welcher Stelle er anrufen oder schreiben soll. Dann sieht sie ordentlich aus und bringt trotzdem niemanden zum Anruf. Ein KI-Generator, der auf Knopfdruck ein Layout ausgibt, ändert daran nichts. Was KI im Webdesign kann und was nicht, steht im Ratgeber Webdesign-Trends 2026.
