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21. April 2026 Erkan Arifi 9 Min. LesezeitAktualisiert am 26. September 2026

Was eine Webseite für Steuerberater braucht

Webseite für Steuerberater in zehn Bausteinen: Leistungsseiten, Terminbuchung, Formular ohne Steuerdaten und welche Werbung § 57a StBerG erlaubt.

Kurz erklärt

Eine Steuerberater-Webseite braucht eine eigene Seite je Leistung, auf der die Zielgruppe genannt ist, einen Kontaktweg ohne Abfrage von Steuerdaten und eine Darstellung für das Smartphone. Etwas mehr als die Hälfte der Seitenaufrufe in Deutschland kommt vom Handy (Statcounter, August 2026: 50,9 %). Ins Impressum gehören Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). Werbung ist erlaubt, solange sie sachlich informiert und nicht auf einen Einzelauftrag zielt (§ 57a StBerG).

Viele Kanzleien gewinnen neue Mandanten über Empfehlungen. Wer Ihren Namen empfohlen bekommt, kann ihn vor dem Anruf in ein paar Sekunden bei Google nachschlagen. Was er dann auf Ihrer Webseite findet, entscheidet mit darüber, ob er anruft oder den nächsten Namen auf der Liste prüft.

Warum braucht eine Kanzlei eine eigene Webseite?

Eine Kanzlei braucht eine eigene Webseite, weil viele Interessenten sie vor dem ersten Anruf online prüfen, auch nach einer Empfehlung.

Die Auswahl ist groß. Zum 1. Januar 2026 waren in Deutschland 89.549 Steuerberaterinnen und Steuerberater bei den Kammern gemeldet (Berufsstatistik 2025 der Bundessteuerberaterkammer). Wer einen neuen Berater sucht, vergleicht. Wer eine Kanzlei nicht kennt, sieht zuerst, ob die Seite gepflegt wirkt. Erst dann liest er, was Sie anbieten.

Für eine Kanzlei heißt das konkret:

  • Eine aufgeräumte, aktuelle Seite zeigt, dass Sie auch Ihre eigenen Unterlagen im Griff haben.
  • Auch abends und am Wochenende findet ein Interessent Telefonnummer und Ansprechpartner. Über Formular oder Terminbuchung kann er gleich eine Anfrage stellen, wenn das Telefon nicht besetzt ist.
  • Wer auf Ärzte, Immobilien oder Onlinehandel spezialisiert ist, kann das auf der Webseite zeigen. Im Branchenbuch geht das nicht.

Was muss auf eine Steuerberater-Webseite?

Auf eine Kanzlei-Webseite gehören eine Startseite, die sagt, für wen Sie arbeiten, eine Seite je Leistung, belegbare Vertrauenssignale, einfache Kontaktwege mit Terminbuchung, der Link zum Mandantenportal und eine Darstellung, die auf dem Smartphone funktioniert.

1. Sagen Sie auf der Startseite, für wen Sie arbeiten

Schon auf der Startseite muss erkennbar sein, was Ihre Kanzlei von den anderen unterscheidet. Beraten Sie vor allem bestimmte Branchen, etwa Ärzte, Vermieter oder Onlinehändler? Bieten Sie digitale Buchhaltung oder Lohnabrechnung für kleine Betriebe an? Das gehört in die erste Zeile, nicht auf die dritte Unterseite.

Ein Beispiel für eine solche Zeile: „Ihre digitale Steuerkanzlei für Onlinehändler, von der Gründung bis zum Verkauf.“ Der Satz nennt die Zielgruppe und die Arbeitsweise. Ein Interessent weiß sofort, ob er richtig ist.

2. Legen Sie für jede Leistung eine eigene Seite an

Jede Kernleistung bekommt eine Unterseite mit den Details:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschluss und Steuererklärung
  • Steuerberatung für Gründer
  • Unternehmensberatung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Internationale Steuerberatung

Jede dieser Seiten beantwortet vier Fragen. Was bieten wir an? Für wen ist das gedacht? Wie läuft die Zusammenarbeit ab? Wonach richtet sich das Honorar? Nebenbei kann jede Seite bei Google für ihren eigenen Suchbegriff gefunden werden, etwa „Lohnbuchhaltung Steuerberater“ plus Ort.

3. Zeigen Sie nur Vertrauenssignale, die Sie belegen können

Mandanten geben Ihnen ihre Finanzdaten. Entsprechend genau schauen sie hin. Diese Signale helfen, wenn sie zutreffen:

  • Kammer. Name der zuständigen Steuerberaterkammer, im Impressum ohnehin Pflicht.
  • Qualifikationen. Fachberater-Titel, Zertifizierungen, die die Kanzlei tatsächlich besitzt.
  • Mitgliedschaften. DATEV, Steuerberaterverband.
  • Datenschutz. Verschlüsselte Verbindung (HTTPS), verständliche Datenschutzerklärung, Siegel nur, wenn Sie wirklich eines haben.
  • Mandantenstimmen. Nur echte Aussagen und nur, wenn der Mandant zugestimmt hat. Was das Berufsrecht dazu sagt, steht im nächsten Abschnitt.

4. Bieten Sie eine Online-Terminbuchung an

Mit einem Buchungstool sucht sich ein Interessent selbst einen freien Termin, statt in der Warteschleife zu hängen oder auf einen Rückruf zu warten. Calendly, Microsoft Bookings und Buchungsprogramme speziell für Kanzleien lassen sich in die Webseite einbinden. Wird dabei ein Dienst eines Drittanbieters geladen, gehört er in die Datenschutzerklärung und in der Regel in den Cookie-Banner, damit er erst nach Zustimmung lädt.

Legen Sie getrennte Terminarten an, etwa Erstgespräch, Telefontermin, Videoberatung und Termin in der Kanzlei. Dann muss niemand schreiben, um zu fragen, ob ein Videotermin überhaupt geht.

5. Verlinken Sie das Mandantenportal gut sichtbar

Viele Kanzleien tauschen Belege und Auswertungen über ein Portal aus, etwa über DATEV oder ADDISON. Manche bestehenden Mandanten kommen nur deshalb auf Ihre Webseite. Setzen Sie den Login deshalb oben in die Navigation, nicht in die Fußzeile.

6. Stellen Sie das Team mit echten Fotos vor

Mandanten wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Eine gute Teamseite zeigt:

  • echte Porträtfotos
  • Qualifikationen und Schwerpunkte jeder Person
  • zwei, drei Sätze in eigenen Worten
  • direkte Kontaktwege, also E-Mail-Adresse und Durchwahl

Ein kurzes Video, in dem sich die Berater selbst vorstellen, nimmt manchen Interessenten die Scheu vor dem ersten Anruf.

7. Beantworten Sie die häufigsten Fragen vorab

Ein Bereich mit häufigen Fragen entlastet Ihr Sekretariat, weil weniger Standardfragen am Telefon ankommen. Nach denselben Fragen suchen Menschen auch bei Google.

Zum Beispiel diese:

  • Was kostet ein Steuerberater?
  • Wie wechsle ich den Steuerberater?
  • Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
  • Welche Steuerfristen gelten in diesem Jahr?
  • Was kann ich als Selbstständiger absetzen?

8. Schreiben Sie Fachbeiträge in verständlicher Sprache

Beiträge zu Gesetzesänderungen, Steuertipps zum Jahresende oder Fragen von Gründern bringen Besucher über die Google-Suche. Sie zeigen außerdem, wie Sie erklären.

Schreiben Sie so, wie Sie es einem Mandanten am Tisch erklären würden. Wer sucht, will wissen, was er tun muss. Paragrafen kann er danach immer noch nachlesen. Welche Themen Ihre Zielgruppe tatsächlich sucht, zeigen Keyword-Werkzeuge und, sobald die Seite läuft, die Suchanfragen in der Google Search Console.

9. Halten Sie die Kontaktseite kurz

Jedes Feld mehr im Formular ist ein Grund, es nicht abzuschicken. Auf die Kontaktseite gehören:

  • ein kurzes Formular mit Name, E-Mail und Anliegen, sonst nichts
  • eine Telefonnummer, die sich auf dem Handy antippen lässt
  • eine Karte mit Ihrem Standort, die erst nach Einwilligung lädt (§ 25 TDDDG)
  • Hinweise zu Parkplätzen und Bus oder Bahn
  • eine Angabe, wann Sie antworten, etwa „Wir melden uns am nächsten Werktag“

10. Sorgen Sie für eine schnelle Seite, die auf dem Smartphone funktioniert

Etwas mehr als die Hälfte aller Seitenaufrufe in Deutschland kommt vom Smartphone. Statcounter misst für August 2026 50,9 % mobil, 47,4 % Desktop und 1,7 % Tablet. Navigation, Texte und Formular müssen deshalb auf einem kleinen Bildschirm genauso gut funktionieren wie am Schreibtisch.

Auch die Ladezeit zählt. Google misst sie unter anderem mit dem Largest Contentful Paint, also der Zeit, bis der größte sichtbare Inhalt erscheint. Als gut gilt, wenn mindestens 75 % der Seitenaufrufe den größten Inhalt nach höchstens 2,5 Sekunden zeigen. Wie schnell Ihre eigene Seite ist, zeigt der Ladezeit-Check.

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Was erlaubt das Berufsrecht auf der Kanzlei-Webseite?

Nach § 57a StBerG dürfen Steuerberater auf ihrer Webseite werben, solange die Werbung sachlich über ihre Tätigkeit informiert und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall zielt.

Im Gesetz heißt es „Werbung ist nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ Leistungsseiten, Teamvorstellung und Fachbeiträge gelten in der Regel als sachliche Unterrichtung, solange sie nüchtern formuliert sind. Bei zugespitzten Slogans, Erfolgsversprechen und Vergleichen mit anderen Kanzleien wird es heikel.

Dazu kommt die Verschwiegenheit. Nach § 57 Abs. 1 StBerG üben Steuerberater ihren Beruf „verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung“ aus. Derselbe Absatz stellt klar, dass sich die Verschwiegenheit auf alles bezieht, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist. Ausgenommen sind nur offenkundige Tatsachen und solche, die keiner Geheimhaltung bedürfen. Schon die Angabe, dass ein bestimmtes Unternehmen Ihr Mandant ist, kann darunter fallen. Für die Webseite heißt das:

  • Mandantenstimmen und Referenzen mit Namen nur, wenn der Mandant Sie ausdrücklich von der Verschwiegenheit entbunden hat. Halten Sie das schriftlich fest.
  • Das Kontaktformular fragt keine Steuerdaten ab. Belege und Bescheide gehören ins Mandantenportal, nicht in ein Formular oder eine unverschlüsselte E-Mail.

Ob eine bestimmte Formulierung, eine Mandantenstimme oder eine Erfolgsdarstellung in Ihrem Fall zulässig ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberaterkammer oder einem Anwalt. Das ist eine Rechtsfrage und keine Frage des Webdesigns.

Wie finden Mandanten eine Kanzlei bei Google?

Bei Suchen wie „Steuerberater“ plus Ort wählt Google die lokalen Ergebnisse nach Relevanz, Entfernung und Beliebtheit aus, so beschreibt es die Hilfe zum Google-Unternehmensprofil.

Auf die Entfernung zum Suchenden haben Sie keinen Einfluss. Relevanz und Beliebtheit beeinflussen Sie über ein gepflegtes Unternehmensprofil, echte Bewertungen und eine Webseite mit klarem Ortsbezug. Konkret heißt das:

  • „Steuerberater“ und Ihr Ort in Titel und Hauptüberschrift der Startseite
  • ein vollständig ausgefülltes und gepflegtes Google-Unternehmensprofil
  • Einträge in Berufs- und Branchenverzeichnissen, deren Adresse und Telefonnummer mit der Webseite übereinstimmen
  • Strukturierte Daten nach Schema.org, etwa vom Typ LocalBusiness, damit Google Adresse, Öffnungszeiten und Art der Kanzlei eindeutig zuordnen kann

Welche Pflichtangaben und Datenschutzregeln gelten für die Kanzlei-Webseite?

Eine Kanzlei-Webseite braucht ein Impressum mit den Zusatzangaben für Kammerberufe, eine Datenschutzerklärung und eine Einwilligung, bevor Tracking oder eingebettete Dienste laden.

Für Steuerberater als reglementierten Beruf verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG im Impressum zusätzlich die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie nachlesen kann.

Hinzu kommen nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, also Name und Anschrift des Versicherers und der räumliche Geltungsbereich. Am einfachsten stehen sie mit im Impressum. Die weiteren Punkte:

  • Impressum nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) mit den Angaben oben
  • Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 DSGVO
  • Cookie-Banner, in dem nicht notwendige Dienste erst nach Zustimmung laden
  • verschlüsselte Verbindung (HTTPS) auf allen Seiten
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Anbietern, die Daten verarbeiten
  • Kontaktformulare, die verschlüsselt übertragen und nur das Nötige abfragen

Mehr dazu im Ratgeber DSGVO-Pflichten für Webseiten.

Welche Fehler machen Kanzlei-Webseiten oft?

Fünf Schwachstellen tauchen auf Kanzlei-Webseiten immer wieder auf. Fachsprache, eine fehlende Aufforderung zum nächsten Schritt und Fotos aus der Bilddatenbank lassen sich ohne Neubau beheben.

  1. Veralteter Auftritt. Eine Seite, die seit zehn Jahren niemand angefasst hat, passt nicht zu einer Kanzlei, die ihre Mandanten digital betreuen will.
  2. Zu viel Fachsprache. „Anpassung der Vorauszahlungen nach § 37 EStG“ versteht kaum ein Mandant. Besser: „Wenn Ihr Gewinn sinkt, beantragen wir für Sie, dass die Vorauszahlungen gesenkt werden.“
  3. Keine Aufforderung zum nächsten Schritt. Jede Seite endet mit einem klaren Angebot, etwa Termin buchen, Rückruf anfordern oder Erstgespräch vereinbaren.
  4. Fotos aus der Bilddatenbank. Lächelnde Menschen in Anzügen, die man von zehn anderen Seiten kennt, machen niemanden neugierig. Ein Fotoshooting mit Ihrem echten Team wirkt glaubwürdiger.
  5. Nicht fürs Handy gebaut. Wenn Text zu klein ist, Knöpfe zu eng stehen oder das Formular nicht scrollt, brechen Besucher am Handy ab. Und die stellen etwas mehr als die Hälfte aller Seitenaufrufe.

Was kostet eine Webseite für Steuerberater?

Bei uns kostet eine Kanzlei-Webseite ab 1.990 € auf WordPress-Theme-Basis oder ab 2.490 € mit individuellem Webdesign, jeweils als Festpreis und Endpreis ohne zusätzliche Umsatzsteuer (§ 19 UStG).

Der Umfang entscheidet über das Paket. Das Starter-Paket für 2.490 € umfasst bis zu fünf Seiten. Mit sieben Leistungsseiten, Teamseite und Fachbeiträgen liegt eine Kanzlei eher beim Paket Professional für 4.990 € mit bis zu zwölf Seiten und Blog. Alle Preise im Überblick, eine Schätzung für Ihr Vorhaben liefert der Kosten-Rechner.

Laufend kommen Hosting und Domain hinzu, auf Wunsch auch Wartung und Pflege der Inhalte. Ob sich die Ausgabe lohnt, rechnen Sie am besten mit dem Jahreshonorar eines typischen Neumandanten nach.

Womit sollte eine Kanzlei anfangen?

Fangen Sie mit dem Impressum und einer Startseite an, die in der ersten Zeile sagt, für wen Sie arbeiten. Dann folgt eine Seite je Leistung, danach das Unternehmensprofil bei Google.

Terminbuchung, Teamseite und Fachbeiträge können später dazukommen. Eine kleine Seite, die auf dem Handy sauber funktioniert und alle Pflichtangaben enthält, bringt mehr als eine große, an der seit Jahren niemand etwas geändert hat.

Quellen

  1. 01§ 57a StBerG, WerbungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. 02§ 57 StBerG, Allgemeine BerufspflichtenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. 03§ 5 DDG, Allgemeine InformationspflichtenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  4. 04§ 2 DL-InfoV, Stets zur Verfügung zu stellende InformationenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  5. 05§ 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei EndeinrichtungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
  6. 06Berufsstatistik 2025 (Stichtag 1. Januar 2026)Steuerberaterkammer Hamburg, nach Zahlen der Bundessteuerberaterkammer (23.04.2026)
  7. 07Desktop vs Mobile vs Tablet Market Share GermanyStatCounter Global Stats
  8. 08Largest Contentful Paint (LCP)Google, web.dev
  9. 09Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessernGoogle, Unternehmensprofil-Hilfe

Häufige Fragen

Warum brauchen Steuerberater eine eigene Webseite?+
Auch nach einer Empfehlung schauen viele Interessenten erst online nach. Die Webseite zeigt dann, auf wen die Kanzlei spezialisiert ist und wie man einen Termin bekommt. Fehlt sie oder wirkt sie veraltet, liegt der nächste Name auf der Liste nahe.
Wie gewinnt eine Steuerberater-Webseite neue Mandanten?+
Über eine klare Spezialisierung auf der Startseite, eine eigene Seite je Leistung und einfache Kontaktwege wie Telefon zum Antippen, kurzes Formular und Online-Terminbuchung. Bei Suchen nach „Steuerberater“ und Ort zählt außerdem das Google-Unternehmensprofil, denn Google wählt die Kanzleien in der Kartenansicht nach Relevanz, Entfernung und Beliebtheit aus.
Dürfen Steuerberater auf ihrer Webseite werben?+
Ja, in Grenzen. § 57a StBerG erlaubt Werbung, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall zielt. Leistungsbeschreibungen und Fachbeiträge gelten in der Regel als sachliche Unterrichtung. Bei Mandantenstimmen kommt die Verschwiegenheitspflicht aus § 57 StBerG hinzu, deshalb nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten, am besten schriftlich. Im Einzelfall klären Sie das mit Ihrer Kammer.
Welche Angaben gehören ins Impressum einer Steuerkanzlei?+
Neben den üblichen Angaben nach § 5 DDG verlangt das Gesetz für Kammerberufe die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt dem Hinweis, wo sie zugänglich sind. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV kommen Name und Anschrift des Berufshaftpflichtversicherers und der räumliche Geltungsbereich der Versicherung hinzu. Den genauen Text stimmen Sie mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt ab.

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Erkan Arifi

Erkan Arifi

Autor

Gründer & Inhaber, Arifi Media Solutions

Erkan Arifi ist Webdesigner und Webentwickler aus Auenwald im Rems-Murr-Kreis. Mit seiner Agentur Arifi Media Solutions unterstützt er Unternehmen in der Region Stuttgart dabei, mit modernen Webseiten und datengetriebener Suchmaschinenoptimierung online sichtbar zu werden. Seine Spezialgebiete sind Next.js-Entwicklung, Performance-Optimierung und Local SEO.

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