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11. Mai 2026 Erkan Arifi 10 Min. LesezeitAktualisiert am 29. September 2026

Social Media oder Website? Sie brauchen beides

Social Media bringt Reichweite, die Website gehört Ihnen. Welche Rechte Sie nach dem DSA bei einer Kontosperre haben und wie Sie beide Kanäle verbinden.

Kurz erklärt

Ein Social-Media-Profil ersetzt keine eigene Website, weil das Konto und seine Regeln der Plattform gehören. Umgekehrt erreicht Social Media Menschen, die noch gar nicht nach Ihnen suchen. Sinnvoll ist deshalb beides, die Website mit eigener Domain als feste Adresse für Anfragen und Social Media als Weg dorthin. Wird ein Konto gesperrt, muss die Plattform das nach dem Digital Services Act in der Regel begründen, und Sie haben mindestens sechs Monate Zeit für eine kostenlose Beschwerde.

Reicht ein Instagram-Profil statt einer eigenen Website?

Als einziger Auftritt reicht ein Profil selten, weil Konto, Reichweite und Regeln der Plattform gehören und nicht Ihnen.

Viele Gründer fangen mit Instagram, TikTok oder Facebook an, manche bleiben dabei. Das hat gute Gründe. Ein Profil kostet nichts, ist schnell angelegt, und Kunden können direkt schreiben.

Der Nachteil zeigt sich erst, wenn etwas schiefgeht. Wird das Konto gesperrt oder zeigt die Plattform Ihre Beiträge plötzlich kaum noch an, haben Sie keine eigene Adresse, unter der Kunden Sie weiter finden.

Welche Risiken hat ein Auftritt nur auf Social Media?

Die Plattform kann Ihr Konto sperren und Ihre Beiträge weniger Menschen zeigen, und Ihre Follower können Sie nicht mitnehmen.

Die Plattform bestimmt die Regeln

Instagram, Facebook und TikTok gehören nicht Ihnen. Die Betreiber können

  • Ihr Konto sperren oder einschränken,
  • das Empfehlungssystem ändern, sodass Ihre Beiträge plötzlich weniger Menschen sehen,
  • neue Regeln einführen, die bestimmte Branchen oder Werbeformen einschränken,
  • einen Dienst ganz einstellen, wie es bei Google+ und Vine geschehen ist.

Die Empfehlungssysteme ändern sich regelmäßig, und niemand fragt Sie vorher. Wer sein Geschäft auf einem einzigen Konto aufgebaut hat, kann dagegen wenig tun.

Follower sind keine Kontaktliste

Auch mit 50.000 Followern kennen Sie keine einzige E-Mail-Adresse und keine Telefonnummer. Ob ein Beitrag bei diesen Menschen ankommt, entscheidet das Empfehlungssystem der Plattform.

Eine eigene E-Mail-Liste funktioniert anders. Die Adressen liegen bei Ihnen, Sie schreiben, wann Sie wollen, und kein Betreiber sitzt dazwischen. Für einen Newsletter brauchen Sie grundsätzlich eine Einwilligung, die Sie in der Praxis per Double-Opt-in über ein Formular auf Ihrer Website nachweisen. Ich halte deshalb eine kleine Liste, die Sie selbst anschreiben können, für mehr wert als eine große Followerzahl.

Social Media ersetzt keine Suchmaschine

Wer nach „Dachdecker Notdienst Stuttgart“ oder „Steuerberater Ludwigsburg“ sucht, bekommt bei Google eine Liste von Treffern. Ein Instagram-Profil kann darunter sein. Es beantwortet aber selten, was eine Leistungsseite beantwortet: was Sie anbieten, wo Sie arbeiten, was es ungefähr kostet und wie man Sie erreicht.

Das gilt auch für Stellenanzeigen. In der Google-Jobsuche erscheint eine Stelle nur, wenn eine Webseite sie mit strukturierten Daten auszeichnet, also Ihre eigene oder eine Jobbörse. Ein Instagram-Beitrag reicht dafür nicht. Für Personalberatungen, die davon leben, steht mehr unter Webdesign für Personalberatungen.

Wer einen Auftrag vergibt, will eine Website sehen

Wer einen größeren Auftrag vergibt, prüft vorher Impressum, Leistungen und Ansprechpartner. Ohne Website fehlt dafür der naheliegende Ort.

In einer Umfrage von Verisign unter 787 US-Verbrauchern vom September 2015 hielten 84 % ein Unternehmen mit eigener Website für glaubwürdiger als eines, das nur eine Social-Media-Seite hat. Die Zahl ist über zehn Jahre alt und stammt aus den USA. Für Deutschland heute ist sie deshalb nur ein Anhaltspunkt.

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Was können Sie tun, wenn Instagram oder Facebook Ihr Konto sperrt?

Sperrt die Plattform Ihr Konto wegen angeblich rechtswidriger Inhalte oder eines Verstoßes gegen ihre Nutzungsbedingungen, muss sie das begründen. Gegen die Entscheidung können Sie mindestens sechs Monate lang kostenlos Beschwerde einlegen. Hilft das nicht, können Sie eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Das regelt der Digital Services Act (DSA). Einen Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos gibt er nicht.

Die Rechte gelten für Instagram, Facebook, TikTok und LinkedIn in vollem Umfang, weil die EU-Kommission alle vier als sehr große Online-Plattformen benannt hat. Die Tabelle zeigt, was Ihnen in welcher Lage zusteht.

SituationWas Ihnen zustehtFristRechtsgrundlage
Ihr Profil liegt bei Instagram, Facebook, TikTok oder LinkedInAlle folgenden Rechte gelten. Die EU-Kommission hat diese vier als sehr große Online-Plattformen benannt. Die Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen greift bei ihnen nicht.keineArt. 19 Abs. 2, Art. 33 DSA
Sperrung, weil Sie häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitgestellt habenEine vorherige Warnung. Die Aussetzung darf nur für einen angemessenen Zeitraum erfolgen.Keine feste Frist in der VerordnungArt. 23 Abs. 1 DSA
Konto wird gesperrt oder geschlossen, begründet mit rechtswidrigem Inhalt oder einem AGB-VerstoßEine klare und spezifische Begründung. Darin steht, welche Maßnahme gilt, mit welchem räumlichen Umfang und für wie lange, auf welche Tatsachen sie sich stützt, ob automatisiert entschieden wurde und welche AGB-Klausel verletzt sein soll. Wird die Sperrung anders begründet oder kennt die Plattform Ihre elektronischen Kontaktdaten nicht, greift die Pflicht nicht.Spätestens mit Wirksamwerden der BeschränkungArt. 17 Abs. 1 Buchst. d, Abs. 2 und 3 DSA
Beschwerde beim PlattformbetreiberEin internes Beschwerdeverfahren, elektronisch und kostenlos. Der Betreiber muss begründet entscheiden, darf das nicht allein automatisiert tun und muss auf die außergerichtliche Streitbeilegung hinweisen.Mindestens sechs Monate ab Mitteilung der EntscheidungArt. 20 Abs. 1, 5 und 6 DSA
Der Streit bleibt bestehenEine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle Ihrer Wahl. Für Nutzer kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr. Die Stelle kann den Parteien keine bindende Streitbeilegung auferlegen.90 Kalendertage, bei sehr komplexen Fällen um bis zu 90 Tage verlängerbar, also höchstens 180 TageArt. 21 Abs. 1, 2, 4 und 5 DSA
Beschwerde bei der AufsichtBeschwerde beim Koordinator für digitale Dienste des Staates, in dem Sie niedergelassen sind. In Deutschland sitzt er bei der Bundesnetzagentur und nimmt als zentrale Beschwerdestelle Nutzerbeschwerden entgegen.Keine Frist in der VerordnungArt. 53 DSA, § 12 Abs. 1 DDG

Die Verfahren zwingen die Plattform, ihre Entscheidung zu begründen und Ihre Beschwerde nicht allein automatisiert zu prüfen. Die Kontakte, Nachrichten und Anfragen bringen sie nicht zurück, solange das Konto gesperrt ist. Eine eigene Website mit Kontaktformular und Telefonnummer bleibt in dieser Zeit erreichbar.

Ich würde außerdem alle paar Monate die Kopie der eigenen Daten herunterladen, die Facebook und Instagram über die Kontenübersicht anbieten, und die wichtigsten Kundenkontakte zusätzlich außerhalb der Plattform ablegen. Ist das Konto erst gesperrt, kommen Sie an diese Daten womöglich nicht mehr heran.

Was kann eine Website, was Social Media nicht kann?

Auf der eigenen Website bestimmen Sie Inhalt, Aufbau und den Weg zur Anfrage selbst, und wer bei Google nach Ihrer Leistung sucht, kann direkt dort landen.

Inhalte ohne Formatgrenzen

Leistungsbeschreibungen, Preistabellen, Projektbeispiele und häufige Fragen haben auf einer Website Platz. In einem Beitrag oder einer Story funktionieren diese Formate schlecht, weil Länge und Aufbau vorgegeben sind. Eine Leistungsseite darf so lang sein, wie der Kunde für seine Entscheidung braucht.

Gefunden werden bei Google

Eine Website kann über Monate und Jahre Besucher aus der Suche bringen, ohne dass Sie jeden Klick bezahlen. Ein Selbstläufer ist das nicht mehr. Das Pew Research Center hat das Suchverhalten von 900 US-Erwachsenen im März 2025 ausgewertet. Bei Suchen mit KI-Übersicht klickten sie nur bei 8 % auf ein normales Suchergebnis, bei Suchen ohne KI-Übersicht bei 15 %. Auch das spricht dafür, Kunden über mehrere Kanäle zu erreichen.

Aus Besuchern werden Anfragen

Auf der Website legen Sie fest, wie ein Interessent Kontakt aufnimmt: per Formular, per Terminbuchung oder mit einem Tipp auf die Telefonnummer. Auf der Plattform bleibt ihm, was der Betreiber anbietet, etwa die Direktnachricht.

Eigene Auswertung

Mit der Google Search Console sehen Sie, bei welchen Suchbegriffen Ihre Seite erscheint. Ein Analysewerkzeug zeigt, welche Seiten gelesen werden und wo Besucher abspringen. Dafür brauchen Sie in der Regel die Einwilligung der Besucher. Auf einer Plattform sehen Sie nur die Kennzahlen, die der Betreiber Ihnen anzeigt.

Was kann Social Media besser als eine Website?

Social Media ist stärker im direkten Austausch und erreicht Menschen, die gar nicht nach Ihnen suchen.

Gespräch mit Kunden

Kommentare, Direktnachrichten, Umfragen und Live-Videos schaffen einen Austausch, den eine Website allein kaum bietet. Wer auf eine Frage in den Kommentaren antwortet, beantwortet sie gleich für alle, die mitlesen.

Reichweite ohne Suchanfrage

Ein guter Beitrag kann weit über Ihre Follower hinaus geteilt werden, ohne Werbebudget. Eine Website wird dagegen meist erst gefunden, wenn jemand aktiv sucht.

Sichtbare Zustimmung

Kommentare, geteilte Beiträge und Bewertungen zeigen neuen Interessenten, dass andere Sie kennen. Einzelne Stimmen davon können Sie mit Einverständnis der Verfasser auch auf der Website zeigen.

Wem gehört die Website, wem das Profil?

Die Domain ist auf Sie eingetragen, das Konto ist nur ein Nutzungsrecht. Das ist der größte Unterschied, und die Tabelle zeigt, was daraus folgt.

Frage vor der EntscheidungEigene WebsiteProfil auf Instagram, Facebook oder TikTok
Wem gehört die Adresse, unter der man Sie findet?Die .de-Domain ist auf Sie als Inhaber registriert. Die DENIC hält fest: „Als Domaininhaber können Sie Ihren Provider jederzeit wechseln.“ Der Wechsel läuft über das AuthInfo-Verfahren, der Inhaber bleibt dabei derselbe, solange Sie ihn nicht selbst ändern.Das Konto ist ein Nutzungsrecht. Metas Nutzungsbedingungen verpflichten Sie, „dein Konto nicht an jemand anderen [zu] übertragen (ohne unsere Genehmigung)“.
Wer darf die Regeln ändern, unter denen Sie arbeiten?Ihr Hosting- und Ihr Domainvertrag. Beide sind kündbar, der Anbieter ist wechselbar. Was auf der Seite steht, bestimmen Sie.Meta benachrichtigt „mindestens 30 Tage im Voraus“, bevor es die Nutzungsbedingungen ändert. Sie können die Änderung prüfen, aber nicht verhandeln.
Wer entscheidet, wie viele Menschen Sie erreichen?Suchmaschinen, nicht Sie. Google legt technische Anforderungen, Spam-Richtlinien und Best Practices in den Search Essentials öffentlich offen.Das Empfehlungssystem der Plattform. Seit dem DSA müssen die wichtigsten Parameter und die Gründe für ihre relative Bedeutung in den AGB stehen. Ändern können Sie daran nichts.
Was haben Sie in der Hand, wenn der Kanal ausfällt?Domain und Inhalte lassen sich zu einem anderen Anbieter mitnehmen, für die Domain über das AuthInfo-Verfahren. Voraussetzung ist, dass Sie als Domaininhaber eingetragen sind und eine eigene Sicherung haben.Begründung, internes Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung nach dem DSA, Fristen in der Tabelle weiter oben. Eine Wiederherstellung sagt die Verordnung nicht zu.
Welche Pflichten gelten unabhängig vom Kanal?Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO.Dieselben. Die Landesanstalt für Medien NRW nennt als Maßstab, dass das Impressum vom Profil aus „innerhalb von zwei Klicks erreichbar“ ist.

Wie verbinden Sie Website und Social Media sinnvoll?

Die Website ist die feste Adresse, auf die alles zuläuft, und Social Media bringt Menschen dorthin.

Was auf die Website gehört

  • alle Leistungen und Produkte mit den wichtigsten Angaben
  • Texte, die zu den Suchbegriffen Ihrer Kunden passen
  • Kontaktformular, Telefonnummer und, wenn es passt, eine Terminbuchung
  • Ratgeberartikel zu Fragen, die Kunden Ihnen immer wieder stellen
  • eine Anmeldung zum Newsletter mit Double-Opt-in

Wofür Sie Social Media nutzen

  • Artikel und Leistungsseiten der Website teilen
  • in Stories und Reels zeigen, wie gearbeitet wird
  • auf die Website verlinken, über den Link im Profil oder den Link-Sticker in Stories
  • mit Anzeigen gezielt Besucher auf eine bestimmte Seite schicken
  • aus Followern Newsletter-Abonnenten machen, damit der Kontakt nicht an der Plattform hängt

Ein Beitrag, mehrere Kanäle

So wird aus einem Text Stoff für mehrere Wochen:

  1. Sie schreiben einen ausführlichen Artikel auf Ihrer Website, etwa „Worauf Sie bei einer Badsanierung achten sollten“.
  2. Daraus machen Sie mehrere kurze Beiträge für Instagram, LinkedIn und Facebook.
  3. Zu einem Punkt, der besonders gut ankommt, drehen Sie ein kurzes Video.
  4. Jeder Beitrag verlinkt auf den vollständigen Artikel.
  5. Der Artikel kann zusätzlich über Google gefunden werden.

Die Arbeit steckt einmal im Artikel. Die Beiträge sind Auszüge daraus.

Was kosten Social Media und eine Website im Vergleich?

Eine Website kostet vor allem einmal beim Aufbau, Social Media kostet vor allem laufend Zeit oder Werbebudget.

  • Social Media ohne Anzeigen: kein Geld an die Plattform, aber regelmäßig Arbeitszeit für Beiträge, Antworten und Auswertung. Wer zweimal pro Woche postet und Nachrichten beantwortet, sollte nach meiner Einschätzung mehrere Stunden pro Woche einplanen.
  • Social-Media-Anzeigen: Werbebudget, das direkt an die Plattform geht, dazu Zeit für Anzeigen und Auswertung.
  • Website: einmalige Kosten für Aufbau und Gestaltung. Bei mir beginnt eine WordPress-Website bei 1.990 €, das Starter-Paket mit bis zu fünf Seiten kostet 2.490 €. Das sind Endpreise, Umsatzsteuer kommt nach § 19 UStG nicht hinzu. Danach fallen laufend Hosting, Domain und Pflege an.
  • Suchmaschinenoptimierung: laufende Betreuung oder eigene Zeit, Monat für Monat.

Wer aufhört zu posten, wird auf der Plattform in der Regel weniger gesehen. Eine Website bleibt auch in ruhigen Monaten erreichbar. Wovon der Preis einer Website abhängt, steht in der Übersicht Was kostet eine Webseite?

Womit sollten Sie anfangen?

Fangen Sie mit der Website als fester Adresse an und nehmen Sie den Social-Media-Kanal dazu, auf dem Ihre Kunden tatsächlich unterwegs sind.

Ich baue selbst Websites, unparteiisch ist diese Empfehlung also nicht. Die Gründe dafür stehen oben, und Sie können sie nachprüfen.

Nach meiner Erfahrung bringt ein Kanal, den Sie regelmäßig bespielen, mehr als drei, die nach einem Monat einschlafen. In kleinen Betrieben macht oft eine Person alles, da zählt das doppelt.

Quellen

  1. 01Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex)
  2. 02Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs)Europäische Kommission, GD CONNECT
  3. 03Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 Allgemeine InformationspflichtenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. 04Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 12 Zuständige BehördenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  5. 05Digital Services Coordinator: AufgabenBundesnetzagentur
  6. 06Transparenz im Internet: Impressumspflicht für Websites und Social-Media-ProfileLandesanstalt für Medien NRW
  7. 07Providerwechsel: Passwort-geschütztes AuthInfo-Verfahren für .de-DomainsDENIC eG
  8. 08Nutzungsbedingungen von Meta (gültig ab 1. Januar 2025)Meta Platforms Ireland Ltd.
  9. 09Google Search EssentialsGoogle Search Central
  10. 10Google users are less likely to click on links when an AI summary appears in the results (22.07.2025)Pew Research Center
  11. 11Verisign 2015 Online Survey: 97 Percent of SMBs Would Recommend Having a Website to Other SMBs (01.10.2015, historisch; darin die Verbraucherbefragung: 84 % halten Unternehmen mit Website für glaubwürdiger)Verisign
  12. 12Eine Kopie deiner Facebook-Informationen exportierenMeta Platforms Ireland Ltd. (Facebook-Hilfebereich)
  13. 13Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessernGoogle Unternehmensprofil-Hilfe

Häufige Fragen

Reicht Social Media statt einer eigenen Website?+
Für den Anfang ja, auf Dauer selten. Solange Sie nur ein Profil haben, entscheidet der Betreiber, ob und wie viele Menschen Ihre Beiträge sehen, und Ihre Follower können Sie nicht mitnehmen. Die Website mit eigener Domain bleibt unter Ihrer Kontrolle und ist auch erreichbar, wenn ein Konto gesperrt wird.
Was kann ich tun, wenn mein Instagram- oder Facebook-Konto gesperrt wird?+
Stützt die Plattform die Sperrung auf angeblich rechtswidrige Inhalte oder einen Verstoß gegen ihre Nutzungsbedingungen, muss sie das nach dem Digital Services Act begründen. Sie können dann mindestens sechs Monate lang kostenlos intern Beschwerde einlegen. Bleibt der Streit bestehen, können Sie eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen, die in der Regel innerhalb von 90 Tagen, spätestens nach 180 Tagen entscheidet. Bindend ist ihre Entscheidung nicht. Außerdem können Sie sich an die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste wenden. Einen Anspruch auf Wiederherstellung gibt die Verordnung nicht.
Reicht ein Google-Unternehmensprofil statt einer Website?+
Anlegen sollten Sie das Profil in jedem Fall, denn bei lokalen Suchen zeigt Google im Kartenausschnitt Unternehmensprofile. Wie beim Instagram-Konto liegt es aber bei Google, und Google entscheidet, was dort angezeigt wird. Im Profil können Sie Ihre Website angeben. Dort steht dann, was im Profil keinen Platz hat: Leistungen im Detail, Preise, Ablauf und ein Weg zur Anfrage.
Was kann die Website, was Social Media nicht kann?+
Sie bestimmen Inhalt, Aufbau und den Weg zur Anfrage selbst, ohne Formatgrenzen der Plattform. Die Seite kann über Google gefunden werden, und mit der Search Console sehen Sie, bei welchen Suchbegriffen sie erscheint. Social Media ist dafür stärker beim direkten Austausch und bei Menschen, die gar nicht nach Ihnen suchen.
Wie arbeiten Website und Social Media zusammen?+
Social Media bringt Aufmerksamkeit und schickt Interessenten per Link auf die Website. Dort stellen sie ihre Anfrage oder buchen einen Termin. Umgekehrt liefern Artikel der Website den Stoff für kurze Beiträge auf den Plattformen.

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Erkan Arifi

Erkan Arifi

Autor

Gründer & Inhaber, Arifi Media Solutions

Erkan Arifi ist Webdesigner und Webentwickler aus Auenwald im Rems-Murr-Kreis. Mit seiner Agentur Arifi Media Solutions unterstützt er Unternehmen in der Region Stuttgart dabei, mit modernen Webseiten und datengetriebener Suchmaschinenoptimierung online sichtbar zu werden. Seine Spezialgebiete sind Next.js-Entwicklung, Performance-Optimierung und Local SEO.

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