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23.6.2026 Erkan Arifi

Barrierefreiheit im Web: Was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer betroffen ist, was zu tun ist und warum es sich auch wirtschaftlich lohnt.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden — darunter auch Webseiten und Online-Shops.

Bin ich betroffen?

Wenn Ihr Unternehmen Online-Dienstleistungen anbietet (E-Commerce, Online-Banking, Telekommunikation), sind Sie in der Regel betroffen. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen — aber nicht bei Produkten.

Unsere Empfehlung: Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind, lohnt sich Barrierefreiheit. Denn sie verbessert die Nutzbarkeit für alle Besucher und ist ein positives Signal für Google.

Die wichtigsten Maßnahmen

  • Ausreichend Kontrast: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben (Kontrastverhältnis mindestens 4.5:1)
  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein
  • Alternativtexte: Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte für Screenreader
  • Klare Struktur: Logische Überschriftenhierarchie (H1 → H2 → H3)
  • Formulare: Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label

Barrierefreiheit = besseres Google-Ranking

Was viele nicht wissen: Die meisten Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern gleichzeitig Ihr Google-Ranking. Saubere Überschriften, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten sind genau das, was auch der Google-Algorithmus belohnt.

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