Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden — darunter auch Webseiten und Online-Shops.
Bin ich betroffen?
Wenn Ihr Unternehmen Online-Dienstleistungen anbietet (E-Commerce, Online-Banking, Telekommunikation), sind Sie in der Regel betroffen. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen — aber nicht bei Produkten.
Unsere Empfehlung: Auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind, lohnt sich Barrierefreiheit. Denn sie verbessert die Nutzbarkeit für alle Besucher und ist ein positives Signal für Google.
Die wichtigsten Maßnahmen
- Ausreichend Kontrast: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben (Kontrastverhältnis mindestens 4.5:1)
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein
- Alternativtexte: Bilder brauchen beschreibende Alt-Texte für Screenreader
- Klare Struktur: Logische Überschriftenhierarchie (H1 → H2 → H3)
- Formulare: Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label
Barrierefreiheit = besseres Google-Ranking
Was viele nicht wissen: Die meisten Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern gleichzeitig Ihr Google-Ranking. Saubere Überschriften, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten sind genau das, was auch der Google-Algorithmus belohnt.