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30. Juni 2026 Erkan Arifi 11 Min. LesezeitAktualisiert am 26. September 2026

Webdesign-Trends 2026, die einer Firmenseite nützen

Welche Webdesign-Trends 2026 einer Firmenseite nützen, welche Effekte Sie streichen können und wann KI-Bilder einen sichtbaren Hinweis brauchen.

Kurz erklärt

2026 lohnen sich vor allem Trends, die eine Webseite schneller, lesbarer und für alle bedienbar machen. Dazu gehören Barrierefreiheit, sparsame Micro-Animationen, gut lesbare Typografie und schlanke Seiten. Überholt sind austauschbare Stockfotos, versteckte Menüs am Desktop und ganzseitiges Parallax. Barrierefreiheit ist seit dem 28. Juni 2025 Pflicht, wenn Verbraucher über die Seite einen Vertrag schließen können, etwa im Onlineshop. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Ein Trend im Webdesign ist für eine Firmenseite nur etwas wert, wenn Besucher dadurch schneller finden, was sie suchen. Unten steht zu jedem der zehn Webdesign-Trends 2026, was er bringt und wie viel Aufwand er macht, dazu sechs Effekte, die Sie streichen können.

Uneingeschränkt lohnen sich 2026 nach meiner Einschätzung vier Trends, nämlich Barrierefreiheit, Micro-Animationen mit Aufgabe, Variable Fonts und nachhaltiges, schlankes Webdesign. Die übrigen sechs lohnen sich nur unter Bedingungen, die in der Tabelle stehen.

Die Tabelle ist nach Empfehlung sortiert. Aufwand und Empfehlung sind meine Einschätzung für eine typische Firmenseite, keine Messwerte.

TrendWas er Besuchern bringtAufwandEmpfehlung
BarrierefreiheitBedienbarkeit für alle, für manche Anbieter Pflichtmittelimmer
Micro-AnimationenRückmeldung bei Klick und Eingabegeringja
Variable Fontsklare Schrifthierarchie, oft weniger Dateiengeringja
Nachhaltiges Webdesignkleinere, schnellere Seitengering bis mittelja
Dunkelmoduskein grelles Weiß im dunklen Systemdesignmittelkann, wenn er der Geräteeinstellung folgt
Scroll-AnimationenFührung durch lange Seitenmittelsparsam, abschaltbar
Bento-GridÜberblick über mehrere Angebotegeringbei mehreren gleichwertigen Leistungen
GlassmorphismTiefe bei Kopfzeile und Dialogengeringnur mit ausreichendem Kontrast
3D und WebGLProdukt von allen Seiten sehenhochnur bei erklärungsbedürftigen Produkten
KI-Personalisierungpassendere Inhalte, wenn es genug Daten gibthoch, meist Einwilligung nötignur bei vielen Besuchern und eigener Messung

1. Barrierefreiheit von Anfang an

Barrierefreiheit gehört 2026 in den ersten Entwurf, nicht in die Nacharbeit. Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act, in Deutschland umgesetzt durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es gilt für Unternehmen, bei denen Verbraucher online einen Vertrag schließen, etwa in einem Onlineshop oder über eine Terminbuchung. Reine Präsentationsseiten fallen nach Auffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Wen das Gesetz sonst noch betrifft, steht im Beitrag zum BFSG. Einen ersten Eindruck von Ihrer Seite gibt der BFSG-Check.

In der Praxis sind das ausreichende Farbkontraste, lesbare Schriftgrößen, vollständige Bedienung per Tastatur, Beschriftungen für Screenreader, sichtbare Fokusrahmen und Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist. Davon haben auch Besucher ohne Einschränkung etwas, zum Beispiel wer im Sonnenlicht auf das Handy schaut.

2. Micro-Animationen mit Aufgabe

Micro-Animationen sind kleine Bewegungen mit einer Aufgabe. Ein Knopf gibt beim Klick nach. Ein Formularfeld zeigt den Fehler genau dort, wo er liegt. Ein Kreis dreht sich, solange das Formular gesendet wird. So sieht der Besucher, dass seine Eingabe angekommen ist.

Aufwendiger sind Seitenübergänge wie in einer App oder Illustrationen, die der Maus folgen. Sie kosten deutlich mehr Entwicklungszeit und bringen einer Firmenseite selten etwas. Jede Animation sollte etwas erklären oder bestätigen, sonst lassen Sie sie weg.

3. Variable Fonts und große Typografie

Bei Variable Fonts steckt eine Schrift in allen Stärken und Breiten in einer einzigen Datei. Wer bisher vier oder fünf Schnitte einzeln geladen hat, lädt dann nur noch eine. Ob das insgesamt weniger Daten sind, hängt von der Schrift ab. Wer nur einen oder zwei Schnitte braucht, fährt mit statischen Dateien manchmal besser.

Mir fallen bei neuen Seiten vor allem große Überschriften und Schriften mit eigener Form auf. Frei verfügbare Beispiele bei Google Fonts sind Space Grotesk, Outfit und Sora. Große Schrift ersetzt aber keine klare Aussage. Die Überschrift muss sagen, was Sie anbieten und für wen.

4. Nachhaltiges Webdesign

Laut Website Carbon Calculator verursacht ein durchschnittlicher Seitenaufruf etwa 0,36 Gramm CO2-Äquivalent (Sustainable Web Design Model, Version 4). Bei 10.000 Aufrufen im Monat wären das rund 3,6 Kilogramm. Für das Klima ist eine einzelne Firmenseite also wenig. Der größere Gewinn liegt woanders. Fast jede Maßnahme, die Daten spart, macht die Seite auch schneller.

Nachhaltiges Webdesign bedeutet vor allem kleinere Bilder und Videos, schlanken Code, weniger Skripte von Drittanbietern und Hosting mit Strom aus erneuerbaren Quellen. Welche Maßnahmen die Ladezeit am stärksten senken, steht im Beitrag zur PageSpeed-Optimierung.

5. Dunkelmodus, der dem System folgt

Einen Dunkelmodus (Dark Mode) brauchen Sie nicht. Wenn Sie einen anbieten, sollte er der Einstellung des Geräts folgen. Die Nielsen Norman Group befragte 2023 insgesamt 115 Mobilnutzer und kam auf je etwa ein Drittel für dunkel, für hell und für beides im Wechsel. Unter Lesern der Technikseite Android Authority stimmten im Juni 2026 rund 73 Prozent für „Dunkelmodus immer aktiv“ (2.280 von 3.110 Stimmen). Für Ihre Kunden sagt diese nicht repräsentative Umfrage wenig.

Aus der Untersuchung der Nielsen Norman Group stammt ein zweiter Befund. Nutzer denken beim Dunkelmodus an ihr Gerät, nicht an einzelne Websites, und dass eine Seite ihn nicht unterstützt, fiel den Dunkelmodus-Nutzern in der Studie kaum auf. Die Nielsen Norman Group rät deshalb, die Einstellung des Betriebssystems zu übernehmen, statt einen eigenen Schalter vorauszusetzen. Technisch erkennt die CSS-Abfrage prefers-color-scheme diese Einstellung. Umgekehrte Farben reichen dafür nicht. Kontraste, Schatten, Logos und Grafiken brauchen eigene Werte und einen eigenen Test.

6. Scroll-getriebene Animationen

Bei scroll-getriebenen Animationen bewegen sich Elemente, während der Besucher scrollt. Sie erscheinen, verschieben sich oder füllen einen Fortschrittsbalken. Früher brauchte man dafür eine JavaScript-Bibliothek, heute genügt die CSS-Eigenschaft animation-timeline. Laut caniuse.com unterstützen Chrome und Edge sie ab Version 115, Safari ab Version 26 (Stand September 2026). Wo ein Browser sie nicht kennt, bleibt die Seite eben unbewegt und funktioniert trotzdem.

Gut eingesetzt führen solche Animationen durch eine lange Seite und heben hervor, was wichtig ist. Zu viele davon lenken ab. Wer Bewegung in seinem Betriebssystem reduziert hat, sollte sie auch auf Ihrer Seite nicht sehen. Dafür gibt es die CSS-Abfrage prefers-reduced-motion.

7. Bento-Grid-Layouts

Ein Bento-Grid ordnet Inhalte in Kacheln unterschiedlicher Größe an, ähnlich den Fächern einer japanischen Bento-Box. Statt einer langen Spalte sieht der Besucher mehrere Themen auf einen Blick.

Das Raster passt, wenn Sie mehrere gleichwertige Leistungen oder Produktgruppen nebeneinander zeigen wollen. Für eine Abfolge, etwa den Ablauf eines Auftrags, ist eine nummerierte Liste klarer. Technisch reicht CSS Grid, das alle aktuellen Browser seit Jahren beherrschen. Auf dem Smartphone rutschen die Kacheln untereinander.

8. Glassmorphism und Milchglas-Effekte

Als Glassmorphism bezeichnet man halbtransparente, milchige Flächen, hinter denen der Hintergrund verschwimmt. Technisch steckt die CSS-Eigenschaft backdrop-filter dahinter. Gut passt der Effekt zu einer Kopfzeile, die beim Scrollen über dem Inhalt liegt, oder zu einem Dialogfenster.

Schwierig wird es beim Kontrast. Text auf einer halbdurchsichtigen Fläche ist je nach Hintergrund mal gut und mal schlecht lesbar. Prüfen Sie ihn deshalb an der ungünstigsten Stelle der Seite, nicht an der schönsten.

9. 3D-Elemente und WebGL

Bibliotheken wie Three.js und Werkzeuge wie Spline machen 3D-Elemente im Browser leichter umsetzbar. Sinnvoll ist das bei Produkten, die man von allen Seiten sehen will, etwa Maschinen, Möbel oder Bauteile.

3D-Modelle sind groß und rechenintensiv. Ruckelt die Seite auf einem älteren Smartphone, schadet das Modell mehr, als es nützt. Bauen Sie deshalb zuerst eine Seite, die ohne 3D vollständig funktioniert, und laden Sie das Modell nur nach, wo das Gerät es schafft. Fachleute nennen das Progressive Enhancement.

10. KI-gestützte Personalisierung

Bei der KI-gestützten Personalisierung sieht nicht jeder Besucher dieselbe Seite. Inhalte, Handlungsaufrufe, Produktempfehlungen oder die Navigation richten sich danach, was jemand vorher angesehen hat. Aus großen Onlineshops und Streamingdiensten kennt man das seit Jahren.

Für eine Firmenseite mit überschaubarem Besucheraufkommen lohnt sich das nach meiner Einschätzung selten, weil sich die Wirkung dort kaum messen lässt. Ob angepasste Inhalte mehr Anfragen bringen, zeigt erst Ihre eigene Auswertung. Dazu kommt das Recht. Personalisierung auf Basis des Surfverhaltens setzt in der Regel eine Einwilligung nach § 25 TDDDG voraus.

Überholt ist, was Besucher bremst oder stört. Dazu gehören austauschbare Stockfotos, versteckte Menüs am Desktop, schwere Hintergrundvideos, ganzseitiges Parallax, Gestaltung ohne erkennbare Hierarchie und Cookie-Banner, die die halbe Seite verdecken.

1. Generische Stockfotos

Die lächelnde Geschäftsfrau am Whiteboard, das Team in der Besprechung, der Handschlag vor der Skyline. Solche Bilder kennt man. Vertrauen schaffen sie nicht, und von der Konkurrenz heben sie Sie auch nicht ab. Besser sind eigene Fotos, etwa die Werkstatt, das Team oder ein fertiges Bad. Wo keine guten Fotos da sind, ist eine klare Grafik ehrlicher als ein Bild, das nur so tut.

2. Hamburger-Menüs auf dem Desktop

Auf dem Smartphone ist das Hamburger-Menü mit seinen drei waagrechten Strichen sinnvoll. Am Desktop kostet es Klicks. In einer Studie der Nielsen Norman Group mit 179 Teilnehmern öffneten Besucher am Desktop eine versteckte Navigation nur in 27 Prozent der Fälle, eine sichtbare in 48 Prozent. Mit versteckter Navigation brauchten sie mindestens 39 Prozent länger. Die Messung stammt von 2016 und ist damit ein historischer Wert. Am Prinzip ändert das Alter wenig, denn was man nicht sieht, klickt man seltener an. Wenn am Desktop Platz ist, schreiben Sie die wichtigsten Menüpunkte aus.

3. Schwere Hintergrundvideos

Autoplay mit Ton blockieren die meisten Browser inzwischen selbst. Laut der Entwicklerdokumentation MDN von Mozilla greift die Sperre, sobald ein Video eine hörbare Tonspur hat und der Besucher noch nicht mit der Seite interagiert hat. Stumm darf ein Video automatisch laufen. Das häufigere Problem ist heute deshalb das stumme Hintergrundvideo im Kopfbereich, das die Ladezeit spürbar verlängert, bevor der Besucher den ersten Satz liest. Wenn Sie eines einsetzen, halten Sie die Datei klein oder zeigen Sie auf dem Smartphone ein Standbild.

4. Übertriebene Parallax-Effekte

Beim Parallax-Scrolling bewegen sich Hintergrund und Vordergrund unterschiedlich schnell. Ganzseitig eingesetzt wirkt das heute überladen, und es kann Menschen körperlich zusetzen. Die Erläuterungen des W3C zu den Barrierefreiheitsrichtlinien WCAG 2.2 nennen Parallax als Beispiel für Bewegung, die bei Gleichgewichtsstörungen Übelkeit und Migräne auslösen kann. Ein einzelner, dezenter Effekt ist vertretbar, wenn er sich über prefers-reduced-motion abschalten lässt.

5. Flache Gestaltung ohne Hierarchie

Flat Design war die Gegenbewegung zu Oberflächen, die Leder, Holz oder Papier nachahmten. In der extremen Form sehen Knöpfe, Karten und Text gleich aus, und der Besucher erkennt nicht mehr, was anklickbar ist. Leichte Schatten, Ebenen und Texturen helfen hier, sparsam eingesetzt und mit klarem Zweck.

Wer Cookies oder Dienste einsetzt, die eine Einwilligung brauchen, kommt um ein Einwilligungsbanner nicht herum (§ 25 TDDDG, DSGVO). Riesige Banner, die mit einem großen bunten Zustimmen-Knopf und einem versteckten Ablehnen-Link zur Einwilligung drängen, verärgern Besucher. Eine so eingeholte Einwilligung kann außerdem unwirksam sein. Besser ist ein Banner, bei dem Ablehnen so leicht ist wie Zustimmen und das den Inhalt nur so lange verdeckt wie nötig.

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Muss ich KI-Bilder auf meiner Webseite kennzeichnen?

Seit dem 2. August 2026 müssen Sie KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder kennzeichnen, wenn sie echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken (Artikel 50 der KI-Verordnung). Unabhängig davon darf kein Bild etwas vortäuschen, das es nicht gibt, etwa ein Büro oder ein Team (§ 5 UWG).

KI gehört 2026 zum Handwerkszeug im Webdesign, für Entwürfe, Texte, Code und Bilder. Prüfen muss trotzdem ein Mensch, am Code wie am Bild. Beim Bild ist die Versuchung am größten, denn wer Stockfotos loswerden will, lässt Bilder gern erzeugen.

Wettbewerbsrechtlich zählt nicht, ob ein Bild aus einer KI stammt, sondern ob es etwas behauptet, das nicht stimmt. Ein generiertes Büro behauptet ein Büro, ein generiertes Teamfoto ein Team. Gibt es das Gezeigte nicht, kann das Bild irreführend im Sinne von § 5 UWG sein, egal womit es entstanden ist. Eine erkennbare Illustration behauptet dagegen nichts dergleichen.

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheiden Anbieter, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen, von Betreibern, die es in eigener Verantwortung und nicht rein privat nutzen. Betreiber ist also auch ein Unternehmen, das damit Inhalte für die eigene Webseite erzeugt. Für Ihre Seite zählen drei Fälle.

  • Realistische Bilder, Videos und Tonaufnahmen: Ähneln erzeugte oder veränderte Inhalte echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen und wirken sie fälschlich echt (sogenannte Deepfakes), muss der Betreiber offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert sind. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt eine Offenlegung, die die Darstellung nicht stört.
  • Texte: Offenzulegen sind KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreib- oder Grammatikkorrektur zählt laut EU-Kommission nicht als Prüfung.
  • Chatbots: Wer mit einem KI-System schreibt, muss das erkennen können, sofern es nicht offensichtlich ist. Die Pflicht trifft den Anbieter des Systems. Das können auch Sie sein, wenn Sie einen Chatbot unter eigenem Namen entwickeln lassen und einsetzen. Ob der Hinweis auf Ihrer Seite sichtbar ankommt, sollten Sie in jedem Fall prüfen.

Die Offenlegung muss klar und eindeutig sein und spätestens beim ersten Kontakt erscheinen. Die Verordnung sieht Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Werte. Ob eine Pflicht im Einzelfall greift, ist eine Rechtsfrage für Ihren Anwalt.

Die maschinenlesbare Markierung KI-erzeugter Inhalte ist Aufgabe der Anbieter. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt sie erst ab dem 2. Dezember 2026. Verlassen sollten Sie sich auf diese Markierung ohnehin nicht. Sie ersetzt keinen sichtbaren Hinweis. Und wenn sie in den Metadaten der Bilddatei steckt, kann sie auf dem Weg zum Besucher verloren gehen.

Eine Messung vom 31. August 2026 an einem Produktionsbuild dieser Website, die auf Next.js läuft, zeigt das. Direkt ausgeliefert kam ein Testbild mit eingebetteten Metadaten vollständig an. Lief dasselbe Bild durch die Bildoptimierung von Next.js (next/image), kam es als neu kodiertes WebP an, und die Metadaten fehlten. Ein C2PA-Herkunftsnachweis steckt in der Regel ebenfalls in der Bilddatei und erreicht Ihre Besucher auf diesem Weg dann nicht.

Eine sichtbare Angabe neben dem Bild übersteht dagegen jede Bildoptimierung, etwa die Bildunterschrift „Illustration, mit KI erzeugt“. Sie ist auch das Einzige, was ein Besucher tatsächlich wahrnimmt. Oft ist die bessere Antwort auf fehlendes Bildmaterial ohnehin kein erzeugtes Foto, sondern eine klare Grafik oder starke Typografie. Beides behauptet nichts, was nicht stimmt.

Zuerst müssen die Grundlagen stimmen, also die Darstellung auf dem Smartphone, kurze Ladezeit, klare Navigation und Barrierefreiheit. Erst dann lohnt ein Trend.

Ein Handwerksbetrieb braucht kein 3D-Modell. Ein Maschinenbauer, dessen Anlage man von allen Seiten sehen will, vielleicht schon. Worauf es bei einem Handwerksbetrieb ankommt, zeigt die Seite Webdesign für Handwerksbetriebe. Wie eine Seite auf dem Smartphone funktionieren muss, erklärt der Leitfaden zu Mobile First.

Ob ein Trend in drei Jahren noch modern ist, weiß niemand. Ob er Ihren Besuchern hilft, schneller zu finden, was sie suchen, können Sie heute prüfen. Wenn nicht, fehlt er niemandem.

Quellen

  1. 01Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 50 (Transparenzpflichten) und Art. 99 (Sanktionen)Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex)
  2. 02Transparenzpflichten nach Artikel 50 des KI-Gesetzes (FAQ, mit Geltungsbeginn und Übergangsfrist)Europäische Kommission, GD CONNECT
  3. 03§ 5 UWG: Irreführende geschäftliche HandlungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  4. 04C2PA: offener technischer Standard für Herkunftsnachweise digitaler Inhalte (Content Credentials)Coalition for Content Provenance and Authenticity (C2PA)
  5. 05Poll confirms: You're probably reading this on dark mode (Leserumfrage, 3.110 Stimmen, 29.06.2026)Android Authority
  6. 06Dark Mode: How Users Think About It and Issues to Avoid (27.08.2023)Nielsen Norman Group
  7. 07Hamburger Menus and Hidden Navigation Hurt UX Metrics (26.06.2016, historischer Wert)Nielsen Norman Group
  8. 08CSS property: animation-timeline: scroll() (Browserunterstützung, abgerufen September 2026)caniuse.com
  9. 09Autoplay guide for media and Web Audio APIsMDN Web Docs (Mozilla)
  10. 10Understanding Success Criterion 2.3.3: Animation from Interactions (WCAG 2.2)World Wide Web Consortium (W3C), Web Accessibility Initiative
  11. 11Website Carbon Calculator (Durchschnitt je Seitenaufruf, Sustainable Web Design Model v4)Wholegrain Digital
  12. 12§ 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei EndeinrichtungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  13. 13Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 1 Zweck und AnwendungsbereichBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  14. 14Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 2 Begriffsbestimmungen (Kleinstunternehmen, elektronischer Geschäftsverkehr)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  15. 15Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 3 Barrierefreiheit (Ausnahme für Kleinstunternehmen)Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
  16. 16FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), u. a. zu reinen PräsentationswebseitenBundesfachstelle Barrierefreiheit (im Auftrag des BMAS)
  17. 17Cumulative Layout Shift (CLS), Abschnitt zu Animationen und transformGoogle (web.dev)

Häufige Fragen

Welche Webdesign-Trends sind 2026 wirklich wichtig?+
Barrierefreiheit zuerst, weil sie seit Juni 2025 für viele Shops und Buchungsseiten an Verbraucher Pflicht ist. Danach alles, was die Seite schneller oder leichter bedienbar macht, etwa kleinere Dateien, Variable Fonts und Micro-Animationen, die eine Eingabe bestätigen. Effekte ohne Aufgabe, wie ganzseitiges Parallax oder schwere Hintergrundvideos, können Sie streichen.
Braucht meine Webseite 2026 einen Dark Mode?+
Pflicht ist er nicht. Die Nielsen Norman Group fand 2023 unter 115 Mobilnutzern je etwa ein Drittel für dunkel, hell und beides im Wechsel, und dass eine Seite keinen Dunkelmodus hatte, fiel den Dunkelmodus-Nutzern in der Studie kaum auf. Wenn Sie ihn anbieten, übernehmen Sie am besten die Einstellung des Geräts und testen Kontraste, Logos und Grafiken in beiden Darstellungen.
Schaden Animationen dem Google-Ranking?+
Nicht grundsätzlich. Probleme entstehen, wenn Animationen die Ladezeit verlängern, Inhalte verschieben oder die Bedienung stören. Animationen, die nur transform und opacity verändern, verschieben kein Layout und belasten die Core Web Vitals in der Regel kaum. Wer dagegen top, height oder margin animiert, kann Layoutverschiebungen auslösen. Abschaltbar über prefers-reduced-motion sollten Animationen trotzdem sein, aus Rücksicht auf Menschen mit Gleichgewichtsstörungen.
Wie oft sollte ich mein Webdesign erneuern?+
Einen festen Zeitraum gibt es nicht. Nach meiner Erfahrung steht ein größerer Relaunch etwa alle drei bis fünf Jahre an, kleinere Anpassungen laufend. Wichtiger als das Alter ist, ob Ihre Seite noch schnell lädt, auf dem Smartphone gut funktioniert und die Fragen Ihrer Kunden beantwortet. Ein Anlass ist auch, wenn sich Texte und Preise nur über eine Agentur ändern lassen.
Muss ich KI-Bilder auf meiner Webseite kennzeichnen?+
Das hängt davon ab, was das Bild zeigt. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung, dass erzeugte oder veränderte Bilder, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken, als künstlich offengelegt werden. Unabhängig davon darf ein Bild nichts vortäuschen, das es nicht gibt, etwa ein Büro oder ein Team (§ 5 UWG). Eine sichtbare Bildunterschrift erreicht jeden Besucher. Ob die Pflicht im Einzelfall greift, klärt Ihr Anwalt.

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Erkan Arifi

Erkan Arifi

Autor

Gründer & Inhaber, Arifi Media Solutions

Erkan Arifi ist Webdesigner und Webentwickler aus Auenwald im Rems-Murr-Kreis. Mit seiner Agentur Arifi Media Solutions unterstützt er Unternehmen in der Region Stuttgart dabei, mit modernen Webseiten und datengetriebener Suchmaschinenoptimierung online sichtbar zu werden. Seine Spezialgebiete sind Next.js-Entwicklung, Performance-Optimierung und Local SEO.

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