Der gesetzliche Zwang zur Zugänglichkeit
Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland auch für private Wirtschaftsakteure. Webseiten, vor allem von Online-Shops und bestimmten Dienstleistern, müssen zugänglich für Menschen mit Einschränkungen sein.
Accessibility ist auch SEO
Saubere Kontraste, ARIA-Labels und eine logische Überschriftenstruktur (H1-H6) helfen nicht nur blinden Nutzern durch Screenreader, sondern auch Google. Letztendlich ist Barrierefreiheit auch eine Frage des respektvollen Umgangs mit allen Kundengruppen.